Mutter erstickt Kind und trennt Kopf ab: Urteil aufgehoben
Lüneburg/Karlsruhe - Das Urteil war längst gefallen, doch nun muss der grausame Tod eines Babys in Soltau erneut vor dem Landgericht Lüneburg verhandelt werden.
Das Gericht hatte die Mutter des Kindes im Januar zu lebenslanger Haft wegen Mordes aus niedrigen Beweggründen verurteilt, doch der Bundesgerichtshof hob die Entscheidung nun auf, wie ein Sprecher des Landgerichts am Freitag mitteilte.
Jetzt muss sich eine andere Kammer des Gerichts mit dem Fall beschäftigen. Ein Termin stehe noch nicht fest, sagte der Gerichtssprecher.
Die Richter in Karlsruhe hatten keinen Zweifel daran, dass die Frau das vier Monate alte Mädchen erstickt und ihm dann den Kopf abgetrennt hatte. Das Motiv sei aber nicht ausreichend geklärt worden.
Genauer: Das Gericht in Lüneburg hätte nach Angaben des Sprechers die Verteidigung darauf hinweisen müssen, dass es beabsichtigte, die niedrigen Beweggründe anders als angeklagt zu begründen.
Damit war der Antrag auf Revision erfolgreich. Der Anwalt der aus Eritrea oder Äthiopien stammenden Frau hatte bei dem Prozess einen Freispruch gefordert, die Staatsanwaltschaft am Ende überraschend 14 Jahre Haft wegen Totschlags.
Titelfoto: dpa/Philipp Schulze