Behinderter Sachse angezündet! Sie wollten sehen, wie ein Mensch verbrennt
Torgau - Dieser Fall ist so ungeheuerlich! Weil sie sehen wollten, wie ein Mensch verbrennt, sollen drei Heranwachsende in Torgau einen Behinderten (60) angezündet haben (TAG24 berichtete). Am Mittwoch begann der Prozess gegen das Trio. Die Anklage geht von "Mordlust" aus.
Sie waren arbeitslos, gelangweilt und auf der Suche nach einem Kick: Als Sarah-Luisa A. (18), Miles K. (21) und Florian M. (20) am 27. April gegen 1.20 Uhr an der Tür von Ralf W. (60) klingelten, hatten sie ihr "Todesurteil" offenbar schon gefällt.
Davon geht jedenfalls die Staatsanwaltschaft nach der Auswertung von Miles' Handy aus. Auf einem Video sei zu sehen, wie sich das Trio im Flur des späteren Opfers einschwor, jetzt einen Menschen zu töten, heißt es in der Anklage.
Kurz darauf soll Miles den arglosen Invalidenrentner mit Grillanzünder übergossen und angezündet haben. Der gehbehinderte Mann sei nicht in der Lage gewesen, wegzulaufen oder sich zu wehren, erklärte Staatsanwältin Vanessa Fink.
Als er bereits lichterloh brannte, gelang es Ralf W., eine Limonadenflasche zu greifen und die Flammen zu löschen.
Sarah-Luisa A. soll Kopf und Haare mit Grillanzünder übergossen haben
Nun schritt Sarah-Luisa A. zur Tat und übergoss laut Anklage Kopf und Haare des um sein Leben flehenden Mannes mit Grillanzünder.
Dass der Mordplan letztlich scheiterte, ist ausschließlich dem Feuerzeug zu verdanken, das in diesem Augenblick seinen Dienst versagte.
Doch schon bei der ersten Feuerattacke verbrannten rund 30 Prozent der Hautoberfläche des Mannes. Nach zahlreichen Transplantationen leidet er noch immer qualvolle Schmerzen und lebt heute in einem Pflegeheim.
Die Staatsanwältin wirft den Angeklagten versuchten Mord vor. Motiv: Mordlust! "Sie hatten Freude daran, zu sehen, wie Ralf W. litt und vor ihren Augen verbrannte." Den Großteil der Tat filmten die Barbaren mit dem Handy - die Videos sind das stärkste Beweismittel der Anklage.
Alle drei Angeklagte kündigten am Mittwoch über ihre Verteidiger an, sich in dem bis Februar andauernden Prozess erklären zu wollen.