Dieser Mordauftrag war Leipziger Händler 40.000 Euro wert
Leipzig - Dieses Mordkomplott bringt ihn hinter Gitter: In Leipzig ist heute ein türkischer Großhändler zu drei Jahren und neun Monaten Gefängnis verurteilt worden, weil er 40.000 Euro für die Ermordung seines einstigen Geschäftspartners bot.
Es ist ein schreckliches Bild: Der türkische Geschäftsmann Hussein D. (48) liegt leblos in einer Kellergruft. Blut scheint aus einer großen Schusswunde an seinem Schädel zu fließen.
Doch kurz nach dem das Foto entstand, richtete sich das Opfer wieder auf, strich seine Jacke zurecht und wischte sich das aus Ketchup und Saft zurecht gemixte Kunstblut aus dem Gesicht. Denn der Mord an Hussein D. war nur eine Inszenierung. Doch eine todernste!
Denn sein früherer Geschäftspartner Sabri S. (44) hatte den Mord tatsächlich in Auftrag gegeben, wie die Schwurgerichtskammer am Leipziger Landgericht gestern urteilte. Im Jahr 2014 soll der Großhändler dafür extra nach Tschechien gereist sein und dem dort lebenden Syrer Yusif N. (35) 40 000 Euro für den mörderischen Job geboten haben.
Doch der „Auftragskiller“, der 12 000 Euro als Anzahlung erhielt, nahm Kontakt zum Opfer auf und verriet Hussein D. den teuflischen Plan.
Um das restliche Geld vom Auftraggeber zu kassieren, inszenierten beide das schaurige „Beweisfoto“. Die Sache flog jedoch auf, da Hussein D. die nackte Angst um sein Leben zur Polizei trieb und er dort Anzeige erstattete.
Seit Mitte Januar hatte das Schwurgericht den verrückten Fall verhandelt. Der komplizierte Indizienprozess endete heute mit der Verurteilung von Sabri S. wegen Verabredung zum versuchten Mord. Was erstaunte, da sich selbst der anklagende Staatsanwalt am Ende nicht mehr sicher war und im Zweifel zu Gunsten des Angeklagten Freispruch gefordert hatte. Die Verteidiger von S. sprachen gar von einem Komplott gegen ihren Mandanten.
Doch die Richter und Schöffen des Schwurgerichts sahen dies anders und zeigten sich von der Schuld des Geschäftsmannes überzeugt. Vor allem die vielen Telefonate, die S. mit dem „Auftragskiller“ geführt hatte und eine Vielzahl gesicherter WhatsApp-Nachrichten wertete das Gericht als Beweiszeichen für die Richtigkeit der belastenden Aussagen von Yusif N. und Hussein D.
Zudem konnte die Kammer kein Motiv erkennen, weshalb sich beide diese Geschichte hätten ausdenken sollen.