Gemkow nur ein Zufallsopfer? Rechtsextremist soll Haus verwechselt haben
Leipzig - Der Anschlag auf Sachsens Justizminister Sebastian Gemkow (38, CDU) ist offenbar von einem Rechtsextremisten verübt worden. Wie TAG24 aus Justizkreisen erfuhr, sollte der Minister gar nicht Ziel der Buttersäure-Attacke sein. Der Politiker wurde Opfer einer Verwechslung!
Dieser Fall wird immer grotesker: Als am 24. November 2015 nachts erst Pflastersteine, dann Buttersäurebehälter in die Erdgeschoss-Wohnung der zu diesem Zeitpunkt schlafenden Familie Gemkow flogen (TAG24 berichtete), sollen die Täter gar nicht gewusst haben, wen sie da gerade bedrohen.
Wie TAG24 aus Justizkreisen erfuhr, gehen die Ermittler davon aus, dass die Attentäter eigentlich eine linksalternative WG im Nachbarhaus treffen wollten und schlicht die Fenster an der Fassade dem falschen Gebäude zuordneten.
Einer der inzwischen angeklagten Tatverdächtigen ist demnach der bekannte Rechtsextremist Thomas K. (29). Der auch in der Hooligan-Szene des 1.FC Lok Leipzig agierende Gewalttäter war im Mai 2008 bereits am Überfall vermummter Neonazis auf einen Nachtbus beteiligt, in dem Besucher des "Courage"-Konzerts saßen. Dafür wurde er rechtskräftig zu zwei Jahren Haft (auf Bewährung) verurteilt.
Wie aus Justizkreisen zu erfahren war, soll nach dem Gemkow-Anschlag am Tatort aufgefundene DNA auf seine Spur geführt haben.
"Wenn sich die Angaben bestätigen, ist das ein Paukenschlag - und ein weiteres peinliches Zeugnis für Sachsens Innenminister Markus Ulbig", reagierte gestern die Linken-Landtagsabgeordnete Kerstin Köditz.
Sowohl der CDU-Minister als auch der sächsische Verfassungsschutz hatten sich früh auf einen "linksextremen Hintergrund" des Gemkow-Anschlages festgelegt.
Köditz glaubt, dass der Fall hätte eher aufgeklärt werden können. "Jedoch folgten Behörden offenbar einer falschen Spur, die ausgerechnet vom sächsischen Verfassungsschutz gelegt wurde", ärgert sich die Abgeordnete.
Auf TAG24-Anfrage wollten sich am Freitag weder die Staatsanwaltschaft noch Minister Gemkow zu den Ermittlungsergebnissen äußern.