"High"kle Angelegenheit: Sind Grow- und Headshops ein legales Kiffer-Paradies?

Kassel/Wiesbaden - Ein Kunde spricht über seine Marihuana-Zuchtpläne, ein merkwürdiger Kerl fragt nach seltsamen Samen oder die Polizei steht mit einem Drogentütchen vor der Tür - Dennis Seifert hat in seinem Job schon viel Verrücktes erlebt. Der 28-Jährige hat einen ungewöhnlichen Arbeitsplatz: Er berät im Kasseler Grow-Shop "Grow-Kit" Kunden, manchmal steht er auch im Headshop "Jelly Joker" nebenan am Tresen.

Niklas, Mitarbeiter im Headshop "Jelly Joker", hält eine Wasserpfeife (Bong).
Niklas, Mitarbeiter im Headshop "Jelly Joker", hält eine Wasserpfeife (Bong).  © DPA

Headshops verkaufen Rauchzubehör wie die bei Cannabis-Konsumenten beliebte Wasserpfeife "Bong", Growshops Zubehör zur Pflanzenzucht in den eigenen vier Wänden. Nach Angaben des Landeskriminalamts (LKA) gibt es 39 Headshops in Hessen, 15 vertreiben auch Geräte zur Zucht. Bundesweite Zahlen fehlen. "Es dürften aber mehrere Hundert Shops sein", sagt Georg Wurth, Sprecher des Deutschen Hanfverbands.

Die Läden arbeiten in der Regel legal. "Das Angebot und der Verkauf dieser Waren werden vom Gesetzgeber nicht sanktioniert und sind gesellschaftlich weitgehend toleriert", erklärt LKA-Sprecher Christoph Schulte. Für welchen Zweck die Kunden die Waren erwerben, stehe nicht in der Verantwortung der Verkäufer. Die Anbieter seien in der Regel bemüht, nicht gegen geltende Gesetze zu verstoßen.

Im Alltag bedeutet das, die Rechtslage zu kennen und seine Worte mit Bedacht zu wählen. Will der Kunde wissen, was man mit einem Verdampfer macht, erklärt Seifert, "dass das zum Verrauchen von Tabakwaren ist, nicht, dass man da Gras reinmacht".

Auch bei der Arbeit im Growshop muss er aufpassen: Hier gehen vor allem Dünger, LED-Beleuchtung und Pflanzenzelte über die Ladentheke. Damit kann man einen Bonsai oder Hopfen züchten - aber auch Cannabis. Dazu darf Seifert seine Kunden nicht beraten: "Die Erzeugung von Betäubungsmitteln ist verboten."

Der 28-Jährige weiß, dass nicht jeder Käufer legale Sachen mit den Produkten anstellt. So komme es vor, dass die Polizei mit Tütchen, in denen Drogen sind, vor der Tür stehe - weil darauf des Logo des Shops abgebildet ist. "Das ist der Klassiker", sagt er. "Jelly Joker" verkaufe diese Tütchen - aber ohne Inhalt. Bisher habe es aber noch nie Probleme mit der Polizei gegeben.

Kunststoffpflanzen stehen im Grow-Shop "Grow-Kit" in einem Zuchtzelt in Kübeln mit Tonkugeln.
Kunststoffpflanzen stehen im Grow-Shop "Grow-Kit" in einem Zuchtzelt in Kübeln mit Tonkugeln.  © DPA

Trotzdem sind Ermittler nicht glücklich über die Läden: "Kann man den Headshop-Betreibern noch unterstellen, ihr Angebot zumindest teilweise auf Verbraucher von legalen Genussmitteln auszurichten, steht das Warensortiment der Growshops bewusst für den illegalen Anbau von Cannabis, insbesondere in Indoor-Plantagen zur Verfügung", heißt es vom LKA.

Trotzdem hat sich das Verhältnis zwischen Behörden und Shops entspannt: "Um nicht in den Fokus der Ermittlungsbehörden zu geraten, haben sich viele Shops von dem Angebot neuer psychischer Substanzen, im Volksmund immer noch irrtümlich 'Legal Highs' genannt, gelöst", sagt LKA-Sprecher Schulte. "Die Shops arbeiten relativ unbehelligt", erklärt der Hanfverband. Ob die Läden in den Fokus von Ermittlern gerieten, hänge oft von der Einstellung örtlicher Staatsanwälte ab.

Dass es seit einigen Monaten verstärkt Ärger gibt, liegt am wachsenden Handel mit Cannabidiol (CBD). "Hierbei handelt es sich schlicht um Blüten, die aus zugelassenen EU-Industriehanfsorten gewonnen werden", erklärt das LKA. Sie seien optisch von Marihuanablüten, also Blüten mit einem hohen und berauschenden Gehalt des Wirkstoffes THC, nicht zu unterscheiden. Problematisch für die Behörden sei die relativ einfache Möglichkeit CBD in THC umzuwandeln.

So entstand eine juristische Grauzone. Die Kernfrage: Ist der Verkauf von CBD-Cannabis an Endkunden ein gewerblicher Zweck? "Daran scheiden sich die Geister", erklärt der Hanfverband. "Die Staatsanwaltschaft Trier hat im März 2019 ein Ermittlungsverfahren wegen der Veräußerung von CBD-haltigen Produkten gegen einen örtlichen Headshop-Betreiber eingeleitet, der weitere Geschäfte in verschiedenen deutschen Städten betreibt", erklärt das LKA.

Einige weitere Staatsanwaltschaften hätten nachgezogen und Ermittlungsverfahren gegen Anbieter eröffnet. Cannabidiol gibt es im "Jelly Joker" nicht. Dennis Seifert hält die Aufregung darum für übertrieben.

Ohne Rausch werde es keine große Nachfrage geben. Angesichts des schnellen Wuchses und der Vielseitigkeit als Essen oder Rohstoff solle Hanf auf jeden Fall als Nutzpflanze verwendet werden. "Das hat nur Vorteile", sagt er.

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