Lebenslang Knast! Strafen nach Sex-Mord an chinesischer Studentin rechtskräftig
Karlsruhe - Der Sexualmord an einer Studentin aus China erschütterte 2016 weit über Dessau hinaus - nun ist die Verurteilung eines jungen Paares rechtskräftig.
Die obersten Strafrichter am Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe bestätigten am Donnerstag auch die gegen die Ex-Freundin des Haupttäters, Xenia L. (22), verhängte Jugendstrafe wegen sexueller Nötigung. Eine Beteiligung an dem Mord habe das Landgericht rechtsfehlerfrei ausgeschlossen. (Az. 4 StR 87/18)
Die damals 20-jährigen Deutschen hatten die Studentin Yangjie Li (†25) im Mai 2016 in einen Hinterhalt gelockt und vergewaltigt. Motiv war der Wunsch des Mannes nach Sex zu dritt. Die Frage war, was danach passierte.
Das Landgericht Dessau-Roßlau hatte der Freundin geglaubt, dass sie ihren Partner mit der Frau allein ließ - in der Annahme, er werde sie gehen lassen. Stattdessen schlug, trat und würgte er das Opfer, bis es starb. Rechtsmediziner sprachen im Prozess von "enormer Gewalt" und einem "sehr qualvollen Tod". Die Staatsanwaltschaft und die Eltern der Chinesin als Nebenkläger wollten mit ihren Revisionen erreichen, dass der Mord beiden zur Last gelegt wird. Sie nahmen der Freundin nicht ab, dass sie nichts von den folgenden Qualen geahnt haben will.
Die Karlsruher Senatsvorsitzende Beate Sost-Scheible sagte bei der Urteilsverkündung, die Beweislage sei "ausgesprochen schwierig" gewesen. Der Freund schwieg im Prozess, es gab keine Zeugen, DNA-Spuren vom Tatort belasteten die Frau nicht.
Das Landgericht habe die Aussage der Ex-Freundin kritisch hinterfragt und sei zu dem Schluss gekommen, dass diese nicht widerlegbar sei. Das hätten die Richter auch nachvollziehbar begründet, sagte Sost-Scheible. Gutachtern zufolge war die junge Mutter von ihrem Partner völlig abhängig und blendete alle Probleme aus.
Die Frau wurde nach Jugendstrafrecht zu fünfeinhalb Jahren Gefängnis verurteilt. Sie selbst hatte vor dem BGH eine mildere Strafe erreichen wollen. Das lehnten die Richter ab.
Die Revision des zu lebenslanger Haft verurteilten Ex-Freundes Sebastian F. (22) hatte der Senat bereits am 30. August verworfen. Sowohl die Anwendung von Erwachsenenstrafrecht als auch die Bejahung der besonderen Schwere der Schuld hielten rechtlicher Nachprüfung stand.
In dem am Donnerstag veröffentlichten Beschluss heißt es, das Landgericht habe mit tragfähigen Erwägungen angenommen, dass eine positive Einflussnahme durch den Strafvollzug ausgeschlossen sei.
Gutachter hatten den Polizistensohn als gefühlskalt, dominant und sadistisch charakterisiert. Laut Urteil reichte ihm der Sex in der Beziehung nicht. Deshalb stiftete er seine Freundin an, für einen "Dreier" eine beliebige Frau anzulocken. Die Chinesin, die kaum Deutsch sprach, war unterwegs auf ihrer abendlichen Joggingrunde. Sie folgte der Freundin ins Haus, weil diese vorgab, Hilfe mit schweren Kartons zu brauchen.
Die Leiche wurde zwei Tage später gefunden.