Verheiratete Frau von Asylbewerber mit Sex-Videos erpresst
Holzkirchen - Dieser Seitensprung sollte für eine Frau aus dem bayerischen Holzkirchen ernsthafte Konsequenzen haben.
Wie aus der Anklageschrift des Miesbacher Amtsgerichts hervorgeht, musste sich ein 22-jähriger nigerianischer Asylbewerber verantworten.
Es geht um Erpressung, besonders für die Klägerin im ganz unangenehmen Stil.
Was war passiert? Im Dezember 2015 soll die verheiratete Frau mit dem Asylbewerber eine sexuelle Beziehung eingegangen sein. Das Techtelmechtel ging eine ganze Weile lang. Im Sommer 2016 soll sie ihm schließlich einige intime Videos geschickt haben. Darauf sei zu sehen, wie sie sexuelle Handlungen an sich ausübt. Die Videos sind einmal auf dem Bett und einmal unter der Dusche entstanden.
Rückblickend ist der Frau sicherlich bewusst, dass sie damit ein großes Risiko eingegangen ist. Nicht nur, dass sie eine Affäre hatte, sie hat auch noch Beweise dafür selbst verschickt.
Es kam wie es kommen musste. Im November 2016 nutzte der Asylbewerber erstmals seine Macht aus. Er drohte damit, ihrem Ehemann oder ihrem Sohn von der Affäre zu erzählen, wenn er nicht von der Frau eine sechsmonatige Fitness-Mitgliedschaft und eine BOB-Monatskarte bekommen würde.
Da sie dem 22-Jährigen während der Liebelei bereits rund 4200 Euro zukommen lassen hatte, weigerte sich die Frau, ihm noch weitere "Geschenke" zu machen.
Im April 2017 soll es der Asylbewerber ein weiteres Mal versucht haben. Bei einem Treffen beendete die Frau endgültig die Affäre, wollte dem Mann kein Geld mehr aushändigen. Lediglich 20 Euro gab sie ihm noch.
Das reichte dem 22-Jährigen allerdings nicht. Via WhatsApp forderte er weitere 200 Euro. Er brauchte das Geld, um seinen Anwalt bezahlen zu können, da er bereits wegen schwerer Körperverletzung und eines Vermögensdelikts angeklagt war. Er schrieb der Frau: „Denk daran, was passiert, wenn ich sauer werde!“ Doch die Frau blieb standhaft.
Doch die Forderungen ließen einfach nicht nach. „Denk darüber nach, ich kann die Videos an deinen Ehemann oder deinen Sohn weiterleiten“, schrieb ihr der Mann, der erneut mehrmals 200 Euro verlangte. Doch die Holzkirchenerin weigerte sich weiter, jetzt ging die Sache vor Gericht.
Der Asylbewerber bestritt die Taten, das Gericht sprach ihn jedoch schuldig. Er wurde zu einer zehnmonatigen Bewährungsstrafe nach dem Jugendstrafrecht verurteilt. Zudem muss er 80 Sozialstunden leisten. Die Handys, auf denen die pikanten Videos gespeichert waren, wurden ihm entzogen.