18-Jährigem Augen ausgestochen und Ohren abgebissen: Das sagt die Anklage zu der Gräueltat
Hanau - Nach einer qualvollen Gesichtsverstümmelung bei einem Flüchtling hat die Staatsanwaltschaft im Prozess die Höchststrafe in dem Fall von 15 Jahren gefordert.
Der Anklagevertreter sagte am Donnerstag bei den Plädoyers am Landgericht Hanau, der junge Mann aus Eritrea habe sich des versuchten Totschlags und der schweren Körperverletzung schuldig gemacht. Die Verteidigung forderte in ihrem Schlussvortrag, die Strafe solle nicht neuneinhalb Jahre übersteigen.
Zu der Tat zwischen den beiden Flüchtlingen kam es im Oktober 2016 in einer Wohnung in Schlüchtern (Main-Kinzig-Kreis). Dort soll der Mann aus Eritrea im Streit mit einem Messer in den Hals des damals 18-jährigen Somaliers gestochen haben.
Danach soll er ihm mit Stichen, Schnitten und Bissen das Gesicht entstellt haben. Augen und Ohren wurden schwer verletzt. Das Opfer ist seither nahezu blind (TAG24 berichtete).
Der Angeklagte, der nach einem Gutachten auf mindestens 27 Jahre geschätzt wird, war Ende Juni 2017 zu neuneinhalb Jahren Haft verurteilt worden.
Das Landgericht muss sich aber erneut mit dem Fall befassen, weil der Bundesgerichtshof das erste Urteil wegen Rechtsfehlern aufhob.
UPDATE 15.31 UHR: URTEIL NACH GRAUENHAFTER TAT GEFALLEN
Mit einer längeren Haftstrafe ist der Revisionsprozess um eine grausame Gesichtsverstümmelung unter Flüchtlingen zu Ende gegangen. Das Landgericht Hanau verurteilte den Angeklagten aus Eritrea am Donnerstag zu zwölf Jahren Gefängnis wegen gefährlicher und beabsichtigter schwerer Körperverletzung.
Der Vorsitzende Richter Peter Graßmück sagte, es sei purer Zufall gewesen, dass das Opfer den Gewaltexzess überlebt habe. Mit dem Richterspruch verlängerte sich die verhängte Freiheitsstrafe im Vergleich zum ersten Prozess deutlich.
Der Mann war im Juni 2017 zu neuneinhalb Jahren Haft verurteilt worden, unter anderem wegen versuchten Totschlags. Das Landgericht musste sich erneut mit dem Fall befassen, weil der Bundesgerichtshof das erste Urteil wegen Rechtsfehlern aufgehoben hatte.
Die Staatsanwaltschaft hatte am Donnerstag bei den Plädoyers 15 Jahre Haft und damit die Höchststrafe in dem Fall gefordert. Der Anklagevertreter sprach von "beispiellosem Sadismus" des Angeklagten. Die Verteidigung befand in ihrem Schlussvortrag, die Strafe solle neuneinhalb Jahre nicht übersteigen.
Zur Tat kam es im Oktober 2016 in einer Wohnung in Schlüchtern (Main-Kinzig-Kreis). Dort soll der Mann aus Eritrea dem damals 18-jährigen Somalier in den Hals gestochen haben.
Danach soll er ihm mit Stichen und Schnitten von Messern und sogar Bissen das Gesicht entstellt haben. Augen und Ohren wurden schwer verletzt. Das Opfer ist seither nahezu blind.
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