Horror! 18-Jährigem mit Kugelschreiber Augen ausgestochen und Ohren abgebissen
Hanau - Die grausame Gesichtsverstümmelung eines jungen Mannes erinnerte an einen Horrorfilm - nun beschäftigt der Gewaltexzess erneut die Justiz.
Der Revisionsprozess gegen den Angeklagten beginnt am Montag (8.30 Uhr) am Landgericht Hanau.
Der Mann soll auf Hals und Augen seines Opfers eingestochen haben und den damals 18-Jährigen brutal entstellt haben.
Das Landgericht muss sich erneut mit dem Fall befassen, weil der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe das erste Urteil wegen Rechtsfehlern aufgehoben hatte. Das oberste Gericht gab zu bedenken, dass der Angeklagte während der Tat womöglich von seiner Tötungsabsicht zurückgetreten sei.
Der Angeklagte war Ende Juni 2017 zu neuneinhalb Jahren Haft wegen versuchten Totschlags und schwerer sowie gefährlicher Körperverletzung verurteilt worden. Der Flüchtling aus Eritrea soll im Oktober 2016 einen befreundeten Flüchtling aus Somalia schwer misshandelt haben.
Bei einem Streit in einer Wohnung in Schlüchtern (Main-Kinzig-Kreis) hatte er laut Anklage mit zwei Messern in den Hals des damals 18-Jährigen gestochen. Dann biss er ihm laut Staatsanwaltschaft beide Ohrmuscheln ab, schnitt ihm mit einem Messer beide Augenlider ab und stach mit einem Kugelschreiber in beide Augäpfel (TAG24 berichtete).
Danach soll er ihm mit Stichen und Schnitten das Gesicht entstellt haben. Augen und Ohren wurden schwer verletzt (TAG24 berichtete). Das Opfer ist seither nahezu blind.
Update: 14.54 Uhr: Im Revisionsprozess um eine Gesichtsverstümmelung soll sich erstmals das Opfer äußern. Beim zweiten Termin des wiederaufgenommenen Verfahrens am Landgericht Hanau werde am 22. Oktober der junge Mann als Zeuge aussagen, sagte ein Gerichtssprecher am Montag. Im ersten Prozess war das Opfer der Verhandlung ferngeblieben. Zum Auftakt der Revision wurde am Montag lediglich die Anklage verlesen.
Der Angeklagte äußerte sich zu den Vorwürfen nicht, ließ aber über seinen Anwalt ausrichten, dass er sich im Prozessverlauf womöglich zum Sachverhalt äußern wolle.
Titelfoto: DPA