Stammgast per Kopfschuss getötet: Leichenfund nach Brand in Gaststätte
Buchen - Ein tragischer und zugleich mysteriöser Mordfall, bei dem nun auch ein wichtiger Zeuge verstorben ist, beschäftigt momentan den Neckar-Odenwald-Kreis.
Fast fünf Jahre lang lebte eine Familie aus dem Stadtteil Götzingen in Ungewissheit: Der damals 56-jährige Familienvater Wolfgang S. verschwand am 21. Februar 2013 spurlos.
Als dieses Jahr am 13. Januar plötzlich die Gaststätte "Schwanen" Feuer fing und bis auf die Grundmauern niederbrannte, fanden die Ermittler, durch einen "Tipp aus der Bevölkerung", die sterblichen Überreste von Wolfgang S., der als Stammgast der Gaststätte galt.
Der Wirt vom "Schwan" wurde daraufhin festgenommen. Unter der erdrückenden Last der Beweise, gestand er schließlich die abscheuliche Tat. Er habe Wolfgang S. am Tattag in seiner Scheune bei einem Diebstahl erwischt und ihn im Affekt mit einem Schuss in den Kopf getötet, wie die Rhein-Neckar-Zeitung berichtet. Die Waffe habe er in den Weiher am "Deustgraben" geworfen.
Wirt K. und das Opfer sollen Freunde gewesen sein und sich von Kindheit an kennen. Auch zur Familie des 56-Jährigen soll K. regelmäßig Kontakt gehabt und sie fünf Jahre lang belogen haben.
Fraglich ist auch, was Wolfgang S. in der Scheune gestohlen haben soll, denn laut Polizei habe sich dort nichts Wertvolles befunden. Die Tat soll sich laut Staatsanwaltschaft am Tag abgespielt haben, dennoch will keiner aus dem umliegenden Ortskern einen Schuss gehört haben. Zusätzlich widerspricht der Schuss in den Kopf einer Zufallstat.
Nun wurde auch der 60-jährige Geschäftspartner des Wirts, der zweifellos ein wichtiger Zeuge für die Ermittler war, tot in seiner Wohnung im Götzinger Hünerweg aufgefunden.
Es stellt sich die Frage, ob er von der Tat wusste, schließlich habe er bis zum Brand im Gasthaus "Schwanen" gewohnt und soll es gemeinsam mit K. betrieben haben. Könnte er sogar das Feuer gelegt und der Polizei den entscheidenden Tipp gegeben haben?
Ein technischer Defekt, der zum Brand hätte führen können, wird ausgeschlossen, da es in der Scheune keinen Strom gab. Es kann sich also nur um fahrlässige oder mutwillige Brandstiftung gehandelt haben. Ob es sich bei dem verstorbenen Geschäftspartner von K. um den Tippgeber der Polizei handle, wollte die bisher Staatsanwaltschaft nicht bestätigen.
Der mutmaßliche Täter K. sitzt bis zum Prozessbeginn im Sommer in Haft. Die Staatsanwaltschaft wirft ihm Totschlag vor.