Freispruch oder Lebenslang? Zitterpartie für den Stückel-Kommissar
Dresden - Es bleibt spannend bis zum letzten Tag! Im Revisionsprozess um den Kannibalenmord vom Gimmlitztal war am Donnerstag am Landgericht Dresden Tag der Plädoyers.
Der Staatsanwalt und zwei Nebenkläger forderten lebenslange Haft, die Verteidigung einen Freispruch. War es Selbstmord oder Mord? Diese Frage ist auch am vorletzten Verhandlungstag strittig.
Der Bundesgerichtshof hob Anfang diesen Jahres das Urteil des Landesgerichts wegen Mordes und Störung der Totenruhe auf.
Das Urteil sorgte schon im April 2015 für Aufregung. Erstmals musste ein Mörder nicht lebenslang hinter Gitter – der „Stückel-Kommissar“ Detlev G. erhielt acht Jahre und sechs Monate.
Fest steht bisher nur, dass der Landeskriminalamt-Mitarbeiter, Detlev G. (58) im November 2013 den Geschäftsmann Wojciech S. im SM-Keller seiner Pension im Gimmlitztal fesselte, an einen Haken hängte, anschließend zerstückelte und verspeiste – teilweise vor laufender Kamera.
Das Ganze lief angeblich auf eigenen Wunsch des Geschlachteten. Das geht aus ausgewerteten Chats und Handy-Nachrichten hervor. Wie ist er aber zu Tode gekommen?
Selbst die Anklage präsentierte in ihren Plädoyers drei Mord-Versionen. Die Verteidigung spricht von Selbstmord. Ein Urteil soll dennoch am nächsten Dienstag fallen.