Studentin vergewaltigt und ermordet: Wie alt war der mutmaßliche Täter wirklich?
Freiburg - Der Sexualmord (19) an einer Studentin in Freiburg versetzte eine Stadt in Schockzustand und löste bundesweite Debatten aus - über die deutsche Flüchtlingspolitik und ein mögliches Versagen der Behörden.
Der Grund: Der Verdacht richtet sich gegen einen jungen Flüchtling. Hussein K. sitzt in Haft und schweigt. Am Dienstag (5.9.) beginnt in Freiburg der Prozess. Es ist ein Verfahren mit vielen offenen Fragen.
"Es ist zu erwarten, dass das Alter des Angeklagten zur Tatzeit Gegenstand der Beweisaufnahme in der Hauptverhandlung sein wird", sagt der Leiter der Freiburger Staatsanwaltschaft, Dieter Inhofer. Verhandelt wird öffentlich vor der Jugendkammer des Gerichts.
Laut eigenen Angaben war Hussein K. zum Tatzeitpunkt 17 Jahre alt. Weil die Angabe im Widerspruch zu zwei Altersgutachten steht, geht die Staatsanwaltschaft davon aus, dass Hussein K. zur Tatzeit im juristischen Sinn erwachsen war. Weil dies aber nicht zweifelsfrei bewiesen werde könne, sei zunächst die Jugendkammer zuständig. Diese könne aber entscheiden, ob im Falle einer Verurteilung Jugend- oder Erwachsenenstrafrecht gilt. Auch die Herkunft von Hussein K. ist unklar. Papiere hat er nicht.
Ihm wird vorgeworfen, Mitte Oktober vergangenen Jahres in Freiburg eine 19 Jahre alte Medizinstudentin, die mit dem Fahrrad nachts alleine auf dem Weg von einer Studenten-Party nach Hause war, vergewaltigt und ermordet zu haben, am Uferweg des Flusses Dreisam, neben dem Stadion des Fußball-Erstligisten SC Freiburg.
Die junge Frau war erst wenige Wochen zuvor in die Stadt gezogen. Am Tatort fand die Polizei DNA-Spuren. Aufnahmen aus der Überwachungskamera einer Straßenbahn führten die Ermittler zu dem Verdächtigen.
Rund sieben Wochen nach der Tat wurde Hussein K. Anfang Dezember festgenommen. Seine ungewöhnliche Frisur habe ihn verraten, berichtete die Polizei später. Am Tatort hatten die Beamten zuvor in einem Gebüsch ein blondiertes Haar gefunden. Bei der Auswertung der Videoaufnahmen habe sich eine Polizistin an den Fund erinnert und die Verbindung hergestellt.
Nach der Festnahme wird klar, dass Hussein K. bereits 2013 eine Gewalttat an einer jungen Frau auf der griechischen Insel Korfu begangen hatte. Er wurde in Griechenland zu zehn Jahren Gefängnis verurteilt und im Oktober 2015 unter Auflagen vorzeitig entlassen.
Hussein K. tauchte unter und kam als Flüchtling nach Deutschland. Weil Griechenland ihn nicht international zur Fahndung ausschrieb, blieb Hussein K. in Deutschland unbehelligt - bis zum Mord an der Studentin. Der Zwischenfall sorgte für Irritationen zwischen Griechenland und Deutschland.
Nach Angaben deutscher Behörden war K. im November 2015 ohne Papiere nach Deutschland gekommen. Er stand als unbegleiteter minderjähriger Flüchtling in der Obhut des Jugendamtes und lebte in Freiburg bei einer Pflegefamilie. In Griechenland, sagen die Behörden, habe er andere Angaben zu seiner Identität gemacht als in Deutschland. Nachweise zu Alter und Herkunft habe er bei seiner Einreise nicht vorgelegt. Zwei Altersgutachten, die von der Staatsanwaltschaft in Auftrag gegeben wurden, kamen im Frühjahr zu dem Schluss, dass Hussein K. zur Tatzeit in Freiburg mindestens 22 Jahre alt war.
Die Anklage laute auf Mord und besonders schwere Vergewaltigung, sagt der Gerichtssprecher. Augenzeugen der Tat gibt es nicht. Todesursache war den Angaben zufolge Ertrinken. Die Polizei geht davon aus, dass Hussein K. sein Opfer bewusstlos ins Wasser legte. Er habe so den Tod der Studentin verursacht. Demnach war die 19-Jährige ein Zufallsopfer; Täter und Opfer kannten sich nicht.
Geplant sind zunächst 16 Verhandlungstage. Das Urteil könnte im Dezember gesprochen werden. Wegen des hohen öffentlichen Interesses sind verschärfte Sicherheitsmaßnahmen geplant, sagte der Gerichtssprecher.
Die Familie der Getöteten tritt in dem Prozess als Nebenkläger auf und lässt sich im Prozess von einem Anwalt vertreten. Ihr Anwalt sowie der Anwalt des Angeklagten äußern sich auf Nachfrage vor dem Prozess nicht. Auch Hussein K. hat Ermittlern und Gutachtern gegenüber geschwiegen. Wegen Suizidgefahr sitzt er in einem Gefängniskrankenhaus ein.
Der Fall Hussein K.
Auf Umwegen gelangte er nach Deutschland - nachdem er zuvor schon in Griechenland eine Gewalttat begangen hatte. Die Eckdaten:
- Januar 2013: Hussein K. kommt im Strom Tausender Flüchtlinge nach Europa. Er gibt sich als Afghane aus.
- Mai 2013: Auf der griechischen Ferieninsel Korfu überfällt Hussein K. eine Studentin und wirft sie eine hohe Klippe hinab. Das Opfer überlebt schwer verletzt.
- Februar 2014: Wegen versuchten Mordes wird Hussein K. in Griechenland zu zehn Jahre Haft verurteilt.
- Oktober 2015: Hussein K. wird vorzeitig aus der Haft entlassen. Als Jugendlicher profitiert er von einem Gesetz zur Entlastung der übervollen Gefängnisse in Griechenland. Dann taucht er unter.
- 12. November 2015: Hussein K. kommt als Unbegleiteter Minderjähriger Ausländer (UMA) nach Freiburg, er bittet um Asyl. Papiere hat er nicht dabei. Von seiner kriminellen Vorgeschichte wissen die deutschen Behörden nichts.
- Mitte Februar 2016: Hussein. K stellt einen Asylantrag. Die Bearbeitung verzögert sich, hat keine Priorität. K. lebt inzwischen bei einer Pflegefamilie in Freiburg und steht unter der Obhut des Jugendamtes des Kreises Breisgau-Hochschwarzwald.
- 16. Oktober 2016: In Freiburg wird die Leiche einer Studentin gefunden. Die 19-Jährige wurde Opfer eines Sexualverbrechens.
- 2. Dezember 2016: Die Polizei in Freiburg nimmt den Flüchtling Hussein K. als Tatverdächtigen fest. Er gibt sein Alter mit 17 an. Inzwischen eingeholte Altersgutachten bezweifeln dies.
- 17. Juli 2017: Der Prozessbeginn gegen Hussein K. vor dem Landgericht Freiburg wird für den 5. September anberaumt. Bislang sind 16 Verhandlungstage angesetzt. Im Dezember könnte ein Urteil fallen.