Mann (28) vergewaltigt 11-Jährige und Staatsanwalt sagt: Wenn sie das wollte...
Frankreich/Val d'Oise - Wie kann man nur so entscheiden? Ein Staatsanwalt hat den Vorwurf der Vergewaltigung gegen einen 28-Jährigen fallen gelassen. Er hat schließlich beim Geschlechtsverkehr mit einer Elfjährigen keine direkte körperliche Gewalt angewendet.
In Frankreich sorgt dieser Fall gerade für richtig Aufregung und Unverständnis.
Die schreckliche Tat hat sich am 24. April 2017 nördlich von Paris, in Val d'Oise, zugetragen, wie der französische Nachrichtendienst Mediapart berichtet.
Ein 28-jähriger Mann namens Antoine hat die elfjährige Sarah davon überzeugt, ihm in seine Wohnung zu folgen. Dort sollte sie das machen, was Sarahs Mutter als "Lehrstunden für richtiges Küssen" bezeichnet hat.
Nach bisherigen Ermittlungsergebnis unternahm der Täter "drei Annäherungsversuche". Einmal versuchte der Mann von zwei Kindern im Treppenhaus Sex mit dem Mädchen zu haben. Darauf wollte er das Mädchen im Fahrstuhl zum Oralsex verführen. Schließlich landeten sie in der Wohnung seiner Eltern, wo sich Antoine an dem Mädchen verging.
Sarah habe nach der Tat ihre Mutter angerufen und ihr alles gebeichtet. Diese hat sofort Anzeige wegen Vergewaltigung eingereicht. Sarah habe unter Schock gestanden und habe laut der Mutter nicht die Reife, um zu verstehen, was geschah oder das Wissen, dass sie das Recht besessen hätte, zu protestieren.
Der Fall, der eindeutig zu liegen scheint, sorgt nun für Empörung. Die Staatsanwaltschaft in Pontoise bei Paris hat den Tatvorwurf der Vergewaltigung fallen gelassen. Antoine ist lediglich wegen "sexueller Übergriffe auf eine Minderjährige unter 15 Jahren" angeklagt.
Das bedeutet, dass er maximal für fünf Jahre ins Gefängnis muss und mit einer Geldstrafe von 75.000 Euro davon kommt. Als Argument für dieses Urteil erklärt die Staatsanwaltschaft, dass Sarah den sexuellen Handlungen schließlich freiwillig zugestimmt hat und nicht gezwungen wurde, Sex zu haben.
Sie ist Antoine freiwillig in seine Wohnung gefolgt, nachdem er sich ihr bereits zweimal "intim genähert" hat. Zudem gab es keine Gewalttätigkeit, eine Nötigung, Drohung oder Überraschung.
Es ist unfassbar, dass die Staatsanwaltschaft wirklich der Überzeugung ist, einem elfjährigen Mädchen das Urteilsvermögen eines Erwachsenen zu bescheinigen.
Der Prozess, der am 26. September 2017 stattfinden sollte, wurde nun aufgrund von Verfahrensfragen auf den 13. Februar 2018 vertagt. Bis dahin ist Antoine auf freien Fuß und kann sich ohne Einschränkung bewegen. Lediglich Sarah darf er nicht mehr zu nahe kommen.
Titelfoto: DPA/Symbolbild