Flüchtling erschossen: Verfahren gegen Jäger eingestellt

Der Jäger schoss dem Flüchtling aus Notwehr in den Kopf. Der 18-Jährige starb hinterher an seinen schweren Verletzungen.
Der Jäger schoss dem Flüchtling aus Notwehr in den Kopf. Der 18-Jährige starb hinterher an seinen schweren Verletzungen.  © 123RF

Herford/Hagen - Ende April wurde ein 18-jähriger Flüchtling aus Albanien, der in Herford untergebracht war, bei einem Einbruch in Hagen vom Wohnungsbesitzer erschossen. Das Verfahren gegen den 63-Jährigen wurde laut der Neuen Westfälischen jetzt trotzdem eingestellt.

Er hatte gerade erst seinen 18. Geburtstag gefeiert. Für den jungen Albaner, der unbegleitet nach Deutschland kam, die Chance, Herford zum ersten Mal zu verlassen.

Doch bei seiner Reise beging er einen folgenschweren Fehler. Im sauerländischen Neuenrade wurde er bei einem Einbruch erwischt.

Und der Wohnungsbesitzer schaute nicht einfach zu. Er wehrte sich! Da er Jäger ist, darf er legal Waffen besitzen. Und die nutzte er auch.

Er schoss auf den jungen Flüchtling und verletzte ihn lebensgefährlich. Später erlag er im Krankenhaus seinen schweren Kopfverletzungen.

Beim späteren Polizei-Verhör erklärte der 63-Jährige, dass der Albaner den Einbruch gestand. Als er ein Messer in dessen Hand entdeckte, geriet er in Panik, griff zur Waffe und schoss dem 18-Jährigen in den Kopf.

Das Messer stellte sich als Multi-Tool heraus, an dem sich diverses Werkzeug befand. Trotzdem stufte die Staatsanwaltschaft Hagen das Verhalten des Jägers als Notwehr ein. Das Verfahren gegen ihn wurde deshalb eingestellt.

Einen Komplizen des Flüchtlings konnte die Polizei hinterher stellen. Er soll den Einbruch organisiert haben. Zur Tatzeit wartete er im Auto und floh anschließend.

Ein weiterer Komplize, der im Haus gewesen sein soll, konnte bis heute nicht gefasst werden.

Titelfoto: 123RF