Eigene Wohnung für Karin Ritter? Landkreis: "Werden sicher keine besorgen!"
Köthen - Wie geht es weiter für Familie Ritter? Die Stadt hatte entschieden, dass ihre teilsanierte Obdachlosenunterkunft in der Köthener Augustenstraße tagsüber geschlossen hat und sich Ritters in der Zeit woanders aufhalten sollen. Mutter Karin klagte, dass kein Vermieter ein Mitglied des Clans als Mieter haben will. Nun zoffen sich schon Stadt und der Landkreis wegen der durch "Stern TV" bekannt gewordenen Familie.
Sehr gern würde Karin Ritter in ihren eigenen vier Wänden wohnen. Weg von ihren gewaltbereiten, alkohol- und teilweise drogenabhängigen Söhnen.
Sobald der Name Ritter falle, würden alle Vermieter abblocken. Die Stadt Köthen und der Landkreis Anhalt-Bitterfeld streiten sich nun, wer verantwortlich für die Obdachlosen in der 27.000-Einwohner-Stadt in Sachsen-Anhalt ist.
Landrat Uwe Schulze stellte jetzt klar, dass dies weiterhin Sache der Stadt ist. "Wir werden sicher keine Wohnung für Frau R. besorgen", sagte Schulze laut "MZ" bei einem Pressegespräch: "Das ist Angelegenheit der Stadt."
Schulzes Stellvertreter Bernhard Böddeker soll ohnehin Zweifel daran hegen, dass die Stadt korrekt mit den Obdachlosen verfährt. "Hauschild [Köthens Oberbürgermeister, Anm. d. Red.] und seine Verwaltung verstoßen gegen ihre eigene Satzung, wenn sie die Frau am Morgen auf die Straße setzen und erst um 18 Uhr wieder das Betreten des Objekts in der Augustenstraße gestatten", so Böddeker.
Denn laut Paragraph 4 der gültigen "Satzung über die Unterbringung Obdachloser (...)" darf eine Unterkunft "nur aufgrund einer Einweisungsverfügung und nur von der eingewiesenen Person ausschließlich zu Wohnzwecken genutzt werden." Eine Wohnung hat man aber bekanntlich 24 Stunden täglich und nicht nur über Nacht. Böddeker mahnt dem Bericht zufolge an, dass die Stadt ihre Rechte entsprechend gestalten müsse, bevor sie derartige Dinge festlegt.
Familie Ritter ist weiterhin allgegenwärtiges Thema in Köthen und beschäftigt auch die hohen Gremien.