Jugend-Gang klaute komplettes Waffenlager
Dresden - Die Tat war so dreist wie dilettantisch: Vier junge Syrer räumten im März mit viel Krach den Waffenladen an der Webergasse aus (TAG24 berichtete). Nur Minuten später wurden die Täter samt Beute geschnappt. Am Mittwoch hockte das Quartett vorm Jugendrichter, drei davon wurden verurteilt.
Adel A. (20), Mustafa S. (17), Khaled A. (17) und ihr Kumpel, der jüngste der Bande mit 15 (!) Jahren, zogen sich weiße Masken über. Khaled und Mustafa droschen mit Hämmern auf die Scheibe ein, die anderen standen Schmiere.
Aus dem Laden griffen sie sich 58 Luftdruck- und Softairwaffen. Alle sogenannte Anscheinswaffen - für den Laien nicht zu unterscheiden, ob die MP echt oder unecht ist. Dazu 43 Messer, Schlagstöcke und Elektroschocker. Wert: 12.069,25 Euro.
Minuten später fasste die Polizei die Gang: Khaled, der die Idee hatte, sitzt bis heute in U-Haft. Adel und Mustafa kamen in spezielle Jugend-Unterkünfte, in denen die Regeln fast so streng sind wie in U-Haft.
Der Jüngste durfte zwar heim, bekam aber - das kam im Prozess heraus - mit seinem Vater daheim mächtig Ärger. Alle gestanden im zum Teil nichtöffentlichen Prozess den Waffenklau.
Man habe die Teile verkaufen, manche behalten wollen.
Gegen Khaled, dem weitere Taten vorgeworfen werden, wird weiter verhandelt. Die anderen drei bekamen Haftstrafen zwischen sechs Monaten und einem Jahr.
"Unfassbar, wie junge Männer, die aus einem Land kommen, in dem es drunter und drüber geht, die aber aus guten Elternhäusern kommen, hier Läden ausräumen! Sie haben ihren ehrlichen Landsleuten hier einen Bärendienst erwiesen", schimpfte Richter Markus Vogel in der Urteilsbegründung.
Aber: "Wir sind ein Rechtsstaat und sie haben sich ihre Bewährungen verdient."
Tatsächlich haben sich zumindest die drei nun Verurteilten seit der Festnahme mächtig ins Zeug gelegt, gehen zur Schule, leisten gemeinnützige Arbeit. "Wir erwarten von ihnen ein geordnetes Leben, sonst Knast oder Abschiebung!", so Richter Vogel am Ende.
Schnelle Strafe - Ein Kommentar von Steffi Suhr
Geht doch! Im März brachen Jugendliche in einen Waffenladen ein. Gestern bekamen sie ihre Strafen. Zwischen Tat und Urteil lagen fünf Monate. Die Justiz kann, wenn sie will. Möglich, dass ein Waffenklau ob der omnipräsenten Terrorgefahr besondere Priorität hatte. Aber so - und nur so - funktioniert das hier angewandte Jugendstrafrecht. Das vor allem vom Erziehungs-Charakter ausgeht.
Wie oft werden jugendliche Täter - übrigens deutsche ebenso wie Ganoven aus aller Herren Länder - aufgegriffen, nach der Personalienaufnahme wieder heimgeschickt. Das aber setzt komplett die falschen Zeichen. An die Täter übrigens genauso wie an Opfer, Fahnder und Bevölkerung.
Allein die Akte Khaled, einer der Angeklagten, zeigt, wohin das führt: Acht Mal war der junge Mann massiv aufgefallen. Aber Anzeigen blieben folgenlos.
Ein ganzes Jahr lang passierte nichts, trieb Khaled weiter sein Unwesen. Erst als er beim Waffenklau erwischt wurde, kam er endlich in U-Haft, was ihn nachweislich beeindruckte. Und plötzlich gab es auch eine Anklage wegen all der anderen bösartigen Vorfälle.
In die Glaskugel schauen kann niemand. Aber wenn Khaled zeitiger das Gesetz, nach dem er sich hier zu richten hat, gespürt hätte, wäre er vermutlich nicht auf die irre Idee gekommen, mit Kumpels den Waffenladen auszuräumen.
Anders war das bei den drei gestern Verurteilten: Die konnten dem Richter schon vorweisen, was sie daraus gelernt haben, nachdem die Justiz sie auf frischer Tat "dingfest" machte. Das führte schließlich sogar zu Bewährungen für die jungen Männer. Eine Chance, die sie in einem Rechtsstaat verdient haben. Und hoffentlich auch nutzen.