Nach Nazi-Attacke auf Sonnwend-Feier! Hartes Urteil für die Schläger
Dresden - Neun Jahre und zehn Monate Haft wegen versuchten Mordes. Sebastian K. (33) wurde soeben am Landgericht Dresden verurteilt. Der Umzugshelfer aus Bad Schandau war bei der Sonnenwendfeier in Polenz brutal auf drei Männer losgegangen. Auch seine Mitangeklagten wurden verurteilt.
So muss Sebastian S. (24) für zwei Jahre und zehn Monate hinter Gitter.
Maik R. (39) bekam neun Monate auf Bewährung. Er soll offenbar nicht zugeschlagen haben, wurde lediglich wegen "Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen" verurteilt. Er hatte den Hitlergruß gezeigt.
Die Gewaltorgie im Juni 2016 sorgte für Entsetzen (TAG24 berichtete). Aus purem Ausländerhass, so die Anklage, zeigte auch Sebastian K. den Hitergruß, brüllte Naziparolen. Dabei blieb es nicht. Später am Abend ging er auf zwei Bulgaren (28, 29) los. Mit einem Bierkrug drosch er auf eines der Opfer ein.
Mit den Worten „Das Fest ist nur für Deutsche“ ging das Trio später auf einen in Rumänien geborenen Mann aus dem Nachbardorf los.
„Ausländer, wir machen dich alle“, brüllten die Täter.
Als umstehende Festbesucher die Polizei riefen, lief das Trio davon. Die Opfer kamen mit erheblichen Verletzungen in die Klinik. Richter Herbert Pröls (55) bezeichnete die Tat als "menschenverachtend".
Die blutverschmierte Jacke von Sebastian K. fanden Fahnder vom OAZ Tage später im Wäschekorb des Umzugshelfers.
Der Prozess bei der Schwurgerichtskammer am Landgericht Dresden zog sich seit April. Denn die Täter schwiegen und Zeugen taten sich zum Entsetzen der Richter schwer mit ihrer Erinnerung.
"Die Angeklagten haben ein Klima der Angst geschaffen, dass sich bis in die Hauptverhandlung auswirkte", so der Pröls.
Erst am letzten Tag brach Sebastian K. sein Schweigen und entschuldigte sich.
In seiner Urteilsbegründung kritisierte der Vorsitzende Richter auch die Arbeit der Polizei vor Ort. Denn das Trio konnte stundenlang ihren Ausländerhass frönen, ohne das die jeweils gerufene Polizei einschritt. Erst ganz am Ende der Kette von Straftaten erteilte die Polizei „Platzverweise“.
Sprich: Die Täter wurden heimgeschickt. „Diese Maßnahme wurde den Straftaten nicht im Ansatz gerecht“, rügte Richter Pröls.
Außerdem gab es weder offizielle Zeugenbefragungen, noch wurde nach den Tätern, die im übrigen nach dem Angriff auf die beiden Bulgaren im Festzelt auf den Tischen tanzend weiterfeierten, gesucht. „Das ging soweit, dass es Polizisten gab, die angeblich die riesige Blutlache nicht gesehen haben wollen“, so der Richter. Diese „offenkundige Folgenlosigkeit der Taten“ gab den Angeklagten die Sicherheit, sich ein weiteres Opfer zu suchen, an dem sie „ihre Aggressionen abbauen könnten“.
Die Taten der Angeklagten, so der Richter, hatten demonstrativen Charakter, passierten in aller Öffentlichkeit vor den Festzeltbesuchern, um ihre rechte Gesinnung zu manifestieren.
„Derlei Tätern muss klare Kante gezeigt werden“, so der Richter. Diese Dreistigkeit und Brutalität könne „keine Gesellschaft der Welt hinnehmen.“