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Urteil gefallen: Darf der sächsische AfD-Chef jetzt als Neonazi bezeichnet werden?
Dresden - Der sächsische AfD-Chef Jörg Urban (54) darf in der politischen Auseinandersetzung als "Neonazi" bezeichnet werden.
Ein entsprechendes Urteil erging Mittwoch vor dem Landgericht Dresden.
Verwendet hatte die Formulierung der aus Klipphausen stammende Linksaktivist Andreas Vorrath (56) auf Twitter.
Urban wollte sie ihm per einstweiliger Verfügung verbieten lassen. Das Gericht wies das ab.
Laut Richter Peter Kieß (55) handelt es sich um eine zulässige Meinungsäußerung.
Vorrath-Anwalt Jürgen Kasek (39) hat die Spende seines (von der AfD zu zahlenden) Honorars an linke Gruppen angekündigt.