Geistig behindertes Mädchen (15) zum Sex genötigt? Angeklagter freigesprochen
Dresden - Freispruch für Shahbaz H. (28). So urteilte das Amtsgericht Dresden soeben. Der Pakistaner war wegen Vergewaltigung angeklagt. Er soll im Dezember 2017 ein geistig behindertes Mädchen (15) in seiner Flüchtlingsunterkunft missbraucht haben. Doch davon war das Gericht letztlich nicht überzeugt.
Laut Anklage hatte Shahbaz das Opfer in der Centrum-Galerie getroffen, in seine Unterkunft am WTC gebracht und missbraucht.
Das Mädchen agiert auf dem Stand einer 8jährigen, wird betreut. Sofort suchte die Polizei nach ihr (TAG24 berichtete). Doch erst am nächsten Morgen wurde sie, ausgesetzt an einer Bushaltestelle entdeckt. Die Ermittlungen über ihren Verbleib, brachten die angeklagte Tat ans Licht.
Shahbaz bestritt von Beginn an (TAG24 berichtete). Zeigte dem Gericht sogar Fotos von sich und dem Mädchen aus jener Nacht. Darauf wirken beide gelassen und fröhlich. Und das Opfer erzählte im Prozess plötzlich eine andere Version.
In nichtöffentlicher Sitzung erklärte sie, sie sei freiwillig mitgegangen, habe letztlich den Sex mit ihm gewollt. Die falschen Angaben habe sie aus Erklärungsnot gemacht, weil sie nicht begründen wollte, warum sie plötzlich einfach weg war.
Der Gutachter bescheinigte ihr eine glaubhafte Aussage bei Gericht.
Sie habe zwar eine posttraumatische Belastungsstörung. Die könne aber von einem früheren Angriff auf sie (Missbrauch in der Kindheit) herrühren.
Trotzdem bleibt ein fader Beigeschmack: „Sie nahmen eine 14-jährige mit. In ihrem Alter!“, so die Staatsanwältin. „Im Winter, ohne Jacke. Quer durch die Stadt. Und danach waren sie eine Woche nicht auf Arbeit. Sie wussten, dass etwas nicht stimmte.“
Der Richter erklärte: „Wir haben Zweifel daran, ob es eine Vergewaltigung gab. Sowohl objektiv als auch subjektiv. Deshalb waren sie freizusprechen.“
Shahbaz H. wurde schon während des Prozesses aus der U-Haft, in der er sieben Monate saß, entlassen. „Eine Straftat wurde nicht begangen“, so der Richter, der dennoch tadelte: „Was da abgelaufen ist, ist allerdings auch nicht zu billigen. Sie sind doppelt so alt, wie das Mädchen. Sie sollten es besser wissen.“