Wegen Drogenhandel! Gericht schickt Ex-Autokönig in den Knast
Chemnitz - Trotz strahlendem Sonnenschein zogen Donnerstag früh für den ehemaligen Chemnitzer Autokönig Christian Weise (49) dunkle Wolken auf. Erst passten ihn die Ordnungshüter der Stadtverwaltung ab, danach gab's ein knallhartes Urteil.
Christian Weise war als Drogendealer angeklagt. Er soll jahrelang seinen Ex-Mitarbeiter Alexander A. (36) in mindestens 118 Fällen mit der Teufelsdroge Crystal bezahlt haben. Weil der Mann diesem Deal laut Anklage zustimmte, wurde er ebenfalls angeklagt. Weise als Händler, A. als Käufer - beides ist strafbar.
Der zweite Prozesstag begann für Christian Weise mit einer Überraschung: Vor dem Gerichtsgebäude auf dem Kaßberg warteten zwei uniformierte Mitarbeiter des Stadtordnungsdienstes, überreichten dem ehemaligen Autohändler mehrere Mahnschreiben.
Weil es unklare Angaben über den Wohnsitz gab und die Dokumente nicht zugestellt werden konnten, nutzten die cleveren Ordnungshüter diesen "Pflicht-Termin", um Weise abzupassen.
Im Prozess wurden dann wenig später noch zwei Zeugen gehört. Volker H. (55) bestätigte lediglich den Fund von zehn Gramm Kokain im Autohaus: "Da war eine Box mit weißem Pulver. Ich wollte damit aber nichts zu tun haben." Der als Dealer verdächtigte Gottfried R. (64) rauschte schon nach drei Minuten wieder aus dem Gerichtssaal ab: "Wir kennen uns von Motorrad-Treffen. Ich habe aber niemanden mit Crystal versorgt."
Wenig später kam es für Christian Weise, der nach eigenen Angaben zwischen 1991 und 2014 rund 47.000 Autos verkauft hatte, richtig heftig: Obwohl es nur die belastende Aussage des mitangeklagten Alexander A. gab, kassierte der ehemalige Autohändler wegen Drogenhandels zwei Jahre und sechs Monate Haft.
Für Bewährung gab es keine Chance: Im März 2017 war Weise bereits wegen Unterschlagung zu 22 Monaten Haft verurteilt worden. Damals hatte es das Amtsgericht als erwiesen angesehen, dass der Ex-Autokönig Anzahlungen seiner Kunden veruntreut hatte. Schaden: rund 324.343 Euro.
Alexander A. kam mit einer Geldstrafe über 1 950 Euro (130 Tagessätze) davon. Ihm verhalf sein Geständnis zu dieser milden Strafe. Richterin Gudrun Trautmann: "Er hat sich selber ohne Grund stark belastet, das muss man bei der Strafe bedenken." Christian Weise ("Das ist Rufmord, ich bin kein Drogendealer") will jetzt gegen das harte Urteil in Berufung gehen.