Ehemann mit Machete ermorden lassen: Witwe bekommt lebenslange Haft
Chemnitz - Zehn Monate nach dem Urteilsspruch im sogenannten Macheten-Mord von Chemnitz ist die lebenslange Haftstrafe für die Witwe des Opfers rechtskräftig.
Wie das Landgericht Chemnitz am Dienstag mitteilte, hat der Bundesgerichtshof die Revision der Frau verworfen. Damit muss die heute 32-jährige Susan A. lebenslang ins Gefängnis.
Das Landgericht Chemnitz hatte Anfang November vorigen Jahres die Witwe und ihren ehemaligen Geliebten des gemeinschaftlichen Mordes schuldig gesprochen. Während die Frau zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteil wurde, muss der geständige Täter für 13 Jahre und 6 Monate ins Gefängnis.
Dabei kam die so genannte Kronzeugenregelung zur Anwendung. Der heute 40-Jährige hatte umfassend gestanden und zudem die Rolle der gebürtigen Kenianerin bei der Tatplanung und -ausführung ausführlich geschildert.
Nach Überzeugung der Kammer hatten die Frau und der Vater ihrer ältesten Tochter den Ehemann am 13. September 2016 ermordet. Dies war durch einen tiefen Halsschnitt bis zur Wirbelsäule geschehen, während die Eheleute Sex hatten. Dabei waren auch die Achillessehnen der Witwe durchtrennt worden.