Tochter vor Augen der Mutter erstochen: So lange muss der Täter dafür in den Knast
Bonn – Wegen heimtückischen Mordes an der Tochter seiner Lebensgefährtin ist ein 66-Jähriger in Bonn zu lebenslanger Haft verurteilt worden.
Die Richter sahen es mit ihrem Urteil am Dienstag als erwiesen an, dass der Angeklagte im Juni die 43-jährige Tochter in einem Gewächshaus überrascht, sie von hinten angegriffen und mit mehreren Messerstichen getötet hat.
Außerdem sprach das Landgericht Bonn der Mutter des Opfers ein Schmerzensgeld dem Grunde nach zu, weil sie mit ansehen musste, wie ihre Tochter getötet wurde.
Hintergrund der Tat ist ein Streit um Geld. Nach den Messerstichen hatte der 66-Jährige laut Anklage zu seiner Lebensgefährtin gesagt: "Jetzt hast du kein Leben mehr. Jetzt hast du dein Haus." Danach stellte er sich der Polizei. Die Staatsanwaltschaft hatte lebenslange Haft gefordert.
Die Nebenkläger, darunter die Mutter, wollte zusätzliche eine besondere Schwere der Schuld feststellen lassen. Das hätte eine vorzeitige Haftentlassung ausgeschlossen. Dem folgte das Gericht aber nicht. Die Verteidigung plädierte auf eine milde Strafe.
Titelfoto: Henning Kaiser/dpa