150-Kilo-Mann bleibt in MRT-Röhre stecken und bricht sich den Oberarm

Bonn - Arno P. aus Bonn leidet an Adipositas, ist halbseitig gelähmt. Bei einer Kernspintomografie (MRT) im Herbst 2017 sollten weitere Untersuchungen gemacht werden. Dabei ging allerdings einiges schief.

Arno P. bleib in einer MRT-Röhre stecken. (Symbolbild)
Arno P. bleib in einer MRT-Röhre stecken. (Symbolbild)  © 123RF

Wie der "Express" berichtet, fand die Untersuchung in der Praxis eines Bonner Radiologen statt. Arno wog damals 150 Kilo. Deshalb - und weil seine rechte Körperhälfte gelähmt ist - kam er nicht allein auf die Liege.

Praxismitarbeiter halfen ihm schließlich. Auf dem Rücken liegend sollte er in die Röhre geschoben werden.

Bei dem Vorgang ging zunächst alles gut, als der Mann jedoch wieder herausgefahren werden sollte, nahm das Drama seinen Lauf.

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Er steckte in der Röhre fest. Sein Körperumfang war so groß, dass er nicht hindurchpasste. Doch bei dem Versuch ihn herauszuholen, brach schließlich der Oberarmknochen des Mannes komplett durch.

Dadurch kamen für ihn und seine Frau noch größere Anstrengungen im Alltag als sonst schon hinzu. Vier Monate musste er eine feste Binde tragen, Waschen und Kleidung anziehen war demnach noch schwerer geworden.

Jetzt forderte der 73-jährige Patient Schmerzensgeld von dem Arzt, der ihn in die Röhre schickte.

Das Gericht musste zunächst klären, wie es zu dem Unfall kommen konnte. Demnach scheint es wohl wahrscheinlich, dass der Arm des Patienten durch Schwitzen an der Röhre festklebte und sich beim Herausfahren erst durch den Zug löste. Der Arzt beteuerte vor Gericht, dass so etwas noch nie vorher passiert sei.

Der Kläger hatte zunächst behauptet, dass sein gelähmter Arm von der Liege rutschte und eingeklemmt wurde. Da er halbseitig gelähmt sei, hätte er davon jedoch nichts gespürt.

Das Bonner Landgericht entschied schließlich für den Kläger. Da die Risiken für den Arzt bekannt waren, hätte der Patient besser fixiert werden müssen. Durch eine bessere Sicherung auf der Liege hätte das Unglück verhindert werden können. Die Verletzung sei demnach nicht nur durch das Ziehen des Geräts, sondern durch erhebliche Gewalteinwirkung entstanden.

Arno P. bekam 3600 Euro Schmerzensgeld zugesprochen. Das sei die Hälfte seiner Forderung gewesen, man hatte sich allerdings auf einen Vergleich geeinigt, um keinen teuren Sachverständigen einschalten zu müssen.

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