Gefallener Soldat soll Jahre nach seinem Tod besonders geehrt werden

Bielefeld - Das sogenannte Karfreitagsgefecht, das 2010 in Afghanistan stattfand, kostete drei deutschen Soldaten das Leben. Einer von ihnen war der damals 28-jährige Martin Kadir Augustyniak aus Bielefeld. Er und seine beiden Kameraden wurden durch eine Sprengstofffalle, über die ihr Wagen fuhr, getötet.

Unter Tränen wurde Martin Kadir Augustyniak im April 2010 zu Grabe getragen.
Unter Tränen wurde Martin Kadir Augustyniak im April 2010 zu Grabe getragen.  © Andreas Zobe

Für die Angehörigen ist der Verlust bis heute allgegenwärtig: "Der Schmerz ist immer noch da, aber auch die vielen schönen Erinnerungen an meinen Sohn", erzählt Augustyniaks Mutter Ursula Wolf (61) gegenüber dem Westfalen-Blatt.

Doch auch für seine Witwe Natela und den gemeinsamen Sohn Remo, der heute 12 Jahre alt ist, war der plötzliche Tod des Ehemanns und Vaters schwer zu verkraften. Umso mehr freuten sich die Hinterbliebenen über den Bürgerantrag des Güterslohers Volker Lehmann.

"Soldaten wie Martin Augus­tyniak haben ihr Leben im Kampf für den Frieden verloren", sagt er. "Wir brauchen in Deutschland mehr Achtung und Anerkennung für Soldaten."

Damit den gefallenen Kameraden in der Öffentlichkeit "gebührend gedacht" wird, macht er sich jetzt dafür stark, dass eine Straße, ein Platz, ein Gebäude oder eine Sporthalle in Bielefeld nach Augustyniak benannt wird.

Auf dem Friedhof in Quelle fand Augustyniak seine letzte Ruhe.
Auf dem Friedhof in Quelle fand Augustyniak seine letzte Ruhe.  © Oliver Krato

Ein Beispiel dafür, dass das funktioniert, ist Stadtallendorf (Hessen). Dort wurde eine Straße nach dem 2011 in Afghanistan gefallenen Hauptmann Markus Matthes benannt.

In Bielefeld, so der Wunsch der Familie von Augustyniak, sollen auch weitere Soldaten geehrt werden. Zum Beispiel der ebenfalls 2011 getötete Alexej Kobelew.

Augustyniaks Grab, das sich im Stadtteil Quelle befindet, wurde bereits rund sieben Jahre nach seiner Beerdigung zum Ehrengrab der Bundeswehr ernannt.

Der Bürgerantrag von Lehmann wird aktuell vom Rechtsamt geprüft. Am 25. September soll darüber in einer Sitzung entschieden werden.

Titelfoto: Andreas Zobe, Oliver Krato