Erstmals in Sachsen: Jetzt dürfen Tiere mit ins Grab
Görlitz - Kleine Revolution auf dem Friedhof: Erstmals in Sachsen darf man sich mit seinem geliebten Haustier eine gemeinsame Grabstätte teilen. Der Görlitzer Stadtrat gestattet in der neuen Satzung, dass auch Tierurnen als Grabbeigabe beigesetzt werden dürfen. Auf dem städtischen Friedhof wurde bereits eine Bestattungsfläche freigegeben.
Besonders für Leute in den letzten Lebensjahren ist der tierische Begleiter fast schon ein Partnerersatz. Da ist es unvorstellbar, das treue Wesen nach seinem Ableben lieblos zu entsorgen. Und für einige ist es ein Herzenswunsch, mit Bello oder Minka auch den allerletzten Weg zu gehen - bisher ein Tabu im Bestattungswesen.
Ab sofort gibt es in Görlitz für Urnenbeisetzungen eine Wahlgrabstätte mit dem Recht zu zwei Grabbeigaben - das kostet für 25 Jahre knapp 90 Euro mehr. Und falls der tierische Liebling erst nach dem Herrchen das Zeitliche segnet, darf diese Urne auch noch später an dieser Stelle beigesetzt werden. Andererseits kann man Waldi schon vorher an der ausgesuchten Stelle beisetzen und hat dann einen Ort des Gedenkens.
Friedhofsleiterin Evelin Mühle (57): "Im Vordergrund steht natürlich die Human-Bestattung, die separate Tierbestattung ist eher schlicht gehalten. Wir vereinbaren mit der Familie einen Termin, aber keine offizielle Trauerfeier." Die Urne des Menschen muss laut Gesetz mindestens 20 Jahre ruhen, die Urne mit der Tierasche wird als "Gegenstand" behandelt.
Diese Mensch-Haustier-Bestattungen gibt es bisher in Essen und Braubach (bei Koblenz), seit Januar auch in Aschersleben (Sachsen-Anhalt). Der tote Tierkörper hat weiterhin nichts auf dem Gottesacker zu suchen. Zur Frage der Einäscherung hilft oft der Tierarzt weiter.