Polygamie in Bayern: Er hat zwei Ehe-Frauen und 13 Kinder
Neumarkt (Bayern) - Die Diskussion um den Pinneberger syrischen Flüchtling, der mit zwei Frauen lebt, verebbt langsam (TAG24 berichtete). Da wird ein neuer Fall von Polygamie bekannt - diesmal aus Bayern.
Über den neuen Fall berichtet >> "nordbayern.de" (das Portal der Nürnberger Nachrichten und Nürnberger Zeitung). Im Landkreis Neumarkt hatten es die Behörden mit einem irakischen Flüchtling mit zwei Frauen und insgesamt 13 Kindern zu tun.
Laut dem damaligen Justizminister Heiko Maas findet "Polygamie in Deutschland keinen Platz". Keine "Mehrfach-Ehe darf in Deutschland anerkannt werden". Das war 2016.
Schaut man sich um, erfährt man von einigen Fällen von Polygamie mitten in Deutschland. Sie gehöre zur Lebenswirklichkeit muslimischer Migranten.
Nachdem der Pinneberger Vielehe-Fall via Spiegel-TV bekannt und viel diskutiert wurde, beschreibt nun "nordbayern.de" einen neuerlichen, der den Behörden bekannt ist.
Es handelt sich diesmal um eine irakische Familie, die mit der ersten großen Flüchtlingswelle in den Jahren 2015/16 angekommen ist.
Sie lebte in einer Asylunterkunft, laut Lothar Kraus (Sachgebietsleiter bei der Ausländerbehörde des Landkreises).
Die Doppelehe ist nach "Bürgerlichem Gesetzbuch" in Deutschland verboten, aber...
Inzwischen sind der Iraker gemeinsam mit seinen beiden Frauen und insgesamt 13 Kindern als Flüchtlinge anerkannt. Sie wohnen unauffällig in einer Wohnung im bayrischen Landkreis.
Obwohl die Doppelehe nach >> "Bürgerlichem Gesetzbuch" in Deutschland verboten und auch strafbar ist, greife das in diesem Fall nicht, erklärt Behördenleiter Kraus.
Die Begründung sei: "Wenn die Ehen im muslimischen Ausland, wo Vielehen möglich sind, nach dort gültigem Recht ordnungsgemäß geschlossen wurden, gelten auch in Deutschland beide Frauen als Ehefrauen."
Die polygame Ehe könne dann auch hier straffrei fortgesetzt werden. Weil der Koran Ehen mit bis zu vier Frauen dulde.
Kraus gegenüber "nordbayern.de" weiter: "Wir können da als Deutsche nicht hergehen und sagen, bei uns passt das aber nicht." Herr Kraus verweist zusätzlich auf internationale Abkommen. Außerdem greife hier wieder das "Interesse des Kindeswohls", dass die Familien zusammenbleiben.