Ehemann mit Folterwerkzeug getötet: Zahnärztin zu Haft verurteilt!
Regensburg - War es Mord oder Notwehr? Oder gibt es eine Strafe wegen Totschlags? Im Prozess gegen eine Münchner Zahnärztin soll am Freitag (15 Uhr) vor dem Landgericht Regensburg in Bayern das endgültige Urteil verkündet werden.
Nach dem Willen der für den Fall zuständigen Staatsanwaltschaft soll die Frau für die Tötung ihres Ehemannes lebenslang in Haft. Der entsprechende Anklagevertreter warf ihr Mord aus Habgier vor.
Die Frau habe ihren Mann mit einem Folterwerkzeug erdrosselt, um ihm gegenüber im Falle einer Scheidung keine finanziellen Verpflichtungen zu haben.
Die Verteidigung dagegen legte der Tat Notwehr zugrunde und plädierte auf Freispruch.
Demnach habe sich die gebürtige US-Amerikanerin von ihrem Mann bedroht gefühlt und in der Folge lediglich einen Angriff auf sich abgewehrt.
Für den entsprechenden Fall, dass das Gericht keine Notwehr anerkennen sollte, forderte die Verteidigung fünf Jahre Haft für Totschlag in einem minderschweren Fall.
Die Leiche des Mannes war kurz nach der Tat Ende 2018 in einem Wald in Tschechien gefunden worden.
Update, 15.53 Uhr: Zahnärztin zu neun Jahren Haft wegen Totschlags verurteilt
Am Ende eines publikumsträchtigen Prozesses ist eine Münchner Zahnärztin für die Tötung ihres Mannes zu einer neunjährigen Haftstrafe wegen Totschlags verurteilt worden.
Die Frau hatte sich auf Notwehr berufen - eine Version, der das Gericht keinen Glauben schenkte, wie der Vorsitzende Richter Michael Hammer am Freitag vor dem Landgericht Regensburg sagte.
Im November 2018 hatte die gebürtige US-Amerikanerin ihren Ehemann, einen Briten, in der gemeinsamen Villa in Laberweinting (Landkreis Straubing-Bogen) mit einem Folterwerkzeug - einer Garrotte - getötet. Die Leiche des Mannes war kurz nach der Tat in einem Wald in Tschechien gefunden worden. Dem Toten fehlten die Zähne, was die Identifizierung erschwerte.
Titelfoto: Armin Weigel/dpa