Stadt München klagt gegen bayernweites Verbot von Bettensteuer

München - Nach dem bayernweiten Verbot von lokalen Übernachtungssteuern hat die Stadt München beim Verwaltungsgericht Klage gegen den Freistaat eingereicht!

Übernachtungssteuern sorgen für Ärger. (Symbolbild)
Übernachtungssteuern sorgen für Ärger. (Symbolbild)  © Jan Woitas/dpa-Zentralbild/dpa

"Das Verbot ist ein erheblicher Eingriff in die kommunale Selbstverwaltung, das will ich so nicht hinnehmen", sagte Oberbürgermeister Dieter Reiter (65, SPD) am Mittwochvormittag in München.

Es sei demnach "absolut widersinnig, wenn uns die Regierung von Oberbayern bei der Genehmigung des Haushalts dringend bittet, unsere Einnahmesituation zu verbessern, der Freistaat uns das aber im gleichen Atemzug genau das verwehrt".

Der Stadtrat der Landeshauptstadt hatte am 1. März dieses Jahres eine Satzung für eine Übernachtungssteuer beschlossen.

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Konkret ging es um fünf Prozent, die volljährige Hotelgäste auf ihren Übernachtungspreis obendrauf zahlen sollten - nicht aber auf Zusatzangebote wie Frühstück oder Sauna.

In anderen Städten in Deutschland gibt es eine solche Übernachtungssteuer schon länger.

Die Regierung von Oberbayern hatte jedoch die Umsetzung der Steuer unter Verweis auf das vom Landtag am 10. März geänderte Kommunalabgabengesetz untersagt, wogegen die Landeshauptstadt nun Rechtsmittel einlegt. Die Stadt behalte sich weitere juristische Schritte wie eine Popularklage vor dem Verfassungsgerichtshof vor, hieß es weiter.

Titelfoto: Jan Woitas/dpa-Zentralbild/dpa

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