Von Philipp Demling
München - In Bayerns Innenstädten gelten in der Silvesternacht weiträumige Böllerverbote zum Schutz der Bewohner. An anderer Stelle stellt man sich hingegen quer.
In der Landeshauptstadt München sei es bereits seit 2019 innerhalb des gesamten Mittleren Rings verboten, Böller zu zünden, teilte eine Sprecherin des Kreisverwaltungsreferats mit.
Am Marienplatz, in der angrenzenden Fußgängerzone sowie am Viktualienmarkt gibt es ein komplettes Feuerwerksverbot.
In der Nähe von Krankenhäusern, Kinder- und Altenheimen, Kirchen oder brandempfindlichen Gebäuden wie etwa Fachwerkhäusern ist Pyrotechnik bundesweit verboten.
Wie die Sprecherin des Münchner Kreisverwaltungsreferats betonte, ist die Verbotszone in der dicht bebauten Münchner Innenstadt notwendig. "Das Polizeipräsidium München dokumentierte dort in der Vergangenheit bei spontanen Silvesterfeierlichkeiten zahlreiche Verstöße und gefährliche Situationen beim Abbrennen von Feuerwerkskörpern. Diese reichten von gegenseitigem Beschießen bis hin zu gezieltem Werfen von Knallkörpern in Menschenmengen."
Keine Verbotszone gibt es hingegen im Umfeld des Tierheims in Riem und des Tierparks Hellabrunn, obwohl das zum Schutz der Tiere dringend nötig wäre. Einer Bitte um Änderung des Tierschutzvereins kam die zuständige Behörde nicht nach, weil dazu "die rechtliche Grundlage fehlt".
Diese Feuerwerkskörper brauchen Zulassung
Generell sind in Deutschland nur Feuerwerkskörper erlaubt, die durch die Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM) zugelassen wurden. Diese erkennt man am CE-Kennzeichen, der vierstelligen Registrierungsnummer und Gebrauchshinweisen auf Deutsch.
Die Bundespolizei warnt, dass Feuerwerkskörper ohne Zulassungszeichen oft schwerste Verletzungen wie zerfetzte oder abgetrennte Hände oder Finger verursachen.
Feuerwerkskörper sind in Deutschland in die Kategorien F1 bis F4 unterteilt. Die Gruppen F3 und F4 darf man in Deutschland nur mit einer speziellen Erlaubnis besitzen und benutzen. Tischfeuerwerke, Knallerbsen und Wunderkerzen fallen unter die Kategorie F1.
Böller, Raketen und Feuerwerke mit der Kennzeichnung F2 sind mit BAM- und CE-Kennzeichnung erlaubnisfrei. Die Bundespolizei warnt allerdings vor gefälschten F-, BAM- und CE-Kennzeichnungen.