Protestpartys gegen Tanzverbot am Karfreitag
Von Irena Güttel
München - Trotz Tanzverbots werden Menschen in München und Mittelfranken am Karfreitag auf Protestpartys feiern.

In der bayerischen Landeshauptstadt wird es nach Angaben des Bundes für Geistesfreiheit (bfg) etwa 40 Veranstaltungen an den sogenannten stillen Tagen Gründonnerstag, Karfreitag und Karsamstag geben. Auch Nürnberg und Erlangen sind in diesem Jahr mit einer Protestfeier am Karfreitag dabei.
In Bayern gibt es im Jahr neun sogenannte stille Tage: Aschermittwoch, Gründonnerstag, Karfreitag, Karsamstag, Allerheiligen, Volkstrauertag, Totensonntag, Buß- und Bettag und Heiligabend.
An diesen Tagen sind laut dem bayerischen Feiertagsgesetz Unterhaltungsveranstaltungen nur erlaubt, wenn der "ernste Charakter" gewahrt bleibt. Darin heißt es außerdem: "Am Karfreitag sind außerdem in Räumen mit Schankbetrieb musikalische Darbietungen jeder Art verboten."
Das Protest-Tanzen macht ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 2016 möglich.
Partys als Ausdruck einer Weltanschauung

Der religionskritische Bund für Geistesfreiheit (bfg) hatte sich zuvor durch sämtliche Instanzen geklagt.
Seitdem sind diesem zufolge Feste und Feiern erlaubt, die Ausdruck einer Weltanschauung sind, die sich für eine Trennung von Kirche und Staat, für Demokratie sowie Menschenrechte einsetzt.
"Tanzverbote sind Instrumente der Bevormundung und Kontrolle von Menschen", betonte die bfg-Vorsitzende Assunta Tammelleo entsprechend und führte aus: "Es kann nicht Aufgabe des Staates sein, Menschen Vorschriften zu machen, wie sie an einem Feiertag ihre Freizeit verbringen sollen."
Sie fordert deshalb die Abschaffung der Tanz- und Feierverbote im Feiertagsgesetz Bayerns.
Bayerischer Landtag lehnte Änderung im Jahr 2022 einmal mehr ab

Diese Regelung ist laut Innenministeriums zuletzt im Jahr 2022 im Landtag diskutiert und eine Änderung abgelehnt worden. Der allergrößte Teil des Jahres sei von den Bestimmungen nicht berührt, teilte eine zuständige Sprecherin mit.
Außer an Karfreitag gelte auch kein absolutes Musikverbot. Für die Einhaltung der stillen Tage sind ihr zufolge die Ordnungsämter der Gemeinden zuständig. Diese müssten im Einzelfall prüfen, ob eine Veranstaltung den ernsten Charakter wahre.
Das Beispiel Nürnberg zeigt aus Sicht des bfg, dass weiterhin mit zweierlei Maß gemessen werde.
Für die Party an Karfreitag habe das Ordnungsamt allerlei Auflagen gemacht, monierte Tammelleo. Einen Tag später am Karsamstag, der ebenfalls ein stiller Tag sei, beginne das Nürnberger Frühlingsfest mit vielen tausend Besucherinnen und Besuchern.
Karfreitag und Karsamstag seien im Feiertagsgesetz unterschiedlich geregelt, begründete Robert Pollack vom Nürnberger Ordnungsamt.
Titelfoto: Jonas Walzberg/dpa