Wahlrechtsreform: Söder feiert und zittert zugleich, Bayern-FDP zufrieden

München - Die von der Bundesregierung angestrebte Wahlrechtsreform ist im Grundsatz rechtens, in Teilen muss sie aber nachgebessert werden. So lautet das Urteil des Bundesverfassungsgerichts in Karlsruhe.

Bayerns Ministerpräsident Markus Söder (57, CSU) kündigte bereits an, die Reform wieder rückgängig machen zu wollen.
Bayerns Ministerpräsident Markus Söder (57, CSU) kündigte bereits an, die Reform wieder rückgängig machen zu wollen.  © Chaloupka Miroslav/CTK/dpa

Ziel der Ampel ist es, den stetig wachsenden Bundestag wieder in Richtung der gesetzlichen Größe von 598 Mitgliedern (rechnerisch also mindestens je eine Erst- und Zweitstimme der 299 Wahlkreise) anzunähern.

Seit der letzten Bundestagswahl ist er auf eine erneute Rekordzahl von 736 Mandaten angewachsen.

"Die lange von der CSU blockierte Verkleinerung des Bundestags wird endlich Realität. Das ist eine gute Nachricht für die Steuerzahlerinnen und Steuerzahler", freut sich der Fraktionsvorsitzende der FDP im Bayerischen Landtag, Martin Hagen (43).

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"Die jüngste Wahlrechtsreform wurde vom Bundesverfassungsgericht im Kern bestätigt." Doch auch die Gegenseite ist zufrieden. CSU-Parteichef Markus Söder (57) verkauft sein nachvollziehbares Vorgehen gegen die Reform ebenfalls als Sieg.

"Das ist ein klarer Erfolg für die CSU und Bayern - und eine Klatsche für die Ampel. Die Wahlmanipulation der Ampel ist entlarvt und richterlich verworfen worden", poltert der Politiker erwartungsgemäß direkt.

Inwieweit das "Wahlmanipulation" ist und warum die CSU in ihren Regierungstagen nie selbst die Reform in Angriff genommen hat, bleibt Söder schuldig. Aber warum ist die Abneigung der Christsozialen so erwartbar gewesen?

CSU will Reform bei nächster Regierungsbeteiligung wieder umwerfen

Fraktionsboss der Bayern-FDP, Martin Hagen (43), sieht die Wahlrechtsreform auf einem richtigen Weg.
Fraktionsboss der Bayern-FDP, Martin Hagen (43), sieht die Wahlrechtsreform auf einem richtigen Weg.  © Daniel Karmann/dpa

Die CSU könnte nämlich, wäre der Entwurf mit dem Wegfall der Grundmandatsklausel so durchgewinkt worden, ordentlich ins Straucheln gekommen.

Denn dann müssten sie die Fünf-Prozent-Hürde schaffen. Ansonsten reicht eine gewisse Anzahl der Direktmandate.

Aktuell sitzt Die Linke mit drei Direktkandidaten im Bundestag, obwohl die Partei selbst die fünf Prozent der Zweitstimmen nicht erreicht hat.

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Dieser Wegfall wurde nun durch das Gericht gestrichen. Dennoch ist die Sitzverteilung an die Zweitstimmen gekoppelt. Das heißt: Hat die Partei wenig Sitze, gehen die schlechtesten gewählten Direktkandidaten ab sofort leer aus.

Die CSU möchte bei der nächsten Regierungsbeteiligung die Reform wieder rückgängig machen. Ebenso wie andere beschlossene Gesetze, wie beispielsweise die Cannabis-Legalisierung.

Titelfoto: Fotomontage: Daniel Karmann/dpa + Chaloupka Miroslav/CTK/dpa

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