Landtagsvize von der AfD? So reagiert Söder auf die Forderung
München - Ministerpräsident und CSU-Chef Markus Söder (56) und der neue CSU-Fraktionschef Klaus Holetschek (58) haben die Forderung der AfD nach einem Landtagsvizepräsidenten-Posten zurückgewiesen.
"Eine Partei, die vom Verfassungsschutz beobachtet wird, kann kein Verfassungsamt übernehmen. Ganz einfach", sagte Söder am Dienstag nach der ersten Sitzung der neuen CSU-Landtagsfraktion in München.
Holetschek verlangte, die AfD in Bayern müsse sich endlich "klar abgrenzen" von Björn Höcke (51) und anderen.
Vorher sei eine Diskussion müßig. Thesen, die Höcke und andere verträten, seien "ein No-Go". "Und dann will ich mal wissen, wie man sich jetzt mal distanziert, abgrenzt von dem braunen Sumpf, der da rumschwirrt", sagte er.
Die AfD hatte bei der Landtagswahl am Sonntag auf 14,6 Prozent zugelegt (2018: 10,2). Sie erreichte damit Platz drei hinter CSU und Freien Wählern und vor den Grünen.
Bei der Zahl der Abgeordneten liegen die Rechtspopulisten mit 32 gleichauf mit den Grünen.
Söder fordert Abgrenzung vom "braunen Sumpf"
Die beiden AfD-Landtags-Spitzenkandidaten Katrin Ebner-Steiner (45) und Martin Böhm (59) meldeten daraufhin einen gewachsenen Anspruch auf den Posten eines Landtagsvizepräsidenten an. Eigentlich steht jeder Fraktion einer der Vizepräsidenten-Posten im Parlament zu.
In der vergangenen Legislaturperiode bemühte sich die AfD-Fraktion allerdings mehrfach und stets vergeblich darum: Ihre Kandidatinnen und Kandidaten fielen bei den geheimen Abstimmungen stets durch.
Ganz grundsätzlich kündigte Holetschek an, man werde sich mit der AfD "sehr stark auseinandersetzen". Söder sagte, es brauche klare Antworten auf das, was die AfD und andere an kruden Verschwörungstheorien auch im Landtag als Argumente brächten.
Auch auf Bundesebene war die AfD seit ihrem Einzug in den Bundestag 2017 als einzige Fraktion noch nie im Präsidium des Parlaments vertreten. Sämtliche Kandidaten verfehlten die erforderliche Mehrheit.
Die Partei scheiterte auch mit dem Versuch, vor dem Bundesverfassungsgericht einen Vizepräsidenten-Posten zu erstreiten.
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