Hygienemängel? "Bräurosl"-Wirt Reichert erhebt Einspruch gegen Strafbefehl
München - Es kommt wohl zum Prozess! Oktoberfest-Wirt Peter Reichert (55) hat Einspruch gegen seinen Strafbefehl wegen Hygienemängeln eingelegt und somit den Gang vor Gericht gewählt.
Das sagte eine Sprecherin des Amtsgerichts am Dienstag. Es werde deshalb nun geprüft, ob ein Termin zur Hauptverhandlung bestimmt werde.
Die Vorwürfe beziehen sich auf ein Lokal in München und das Wiesn-Zelt "Bräurosl", in dem er im vergangenen Jahr erstmals Wirt war. In zwei Fällen soll er dem Strafbefehl zufolge vorsätzlich Lebensmittel in den Verkehr gebracht haben, die für den Verzehr durch Menschen ungeeignet sind.
Reichert wies die Vorwürfe zurück: "Auf die Qualität im "Donisl" und in der "Bräurosl" war und ist Verlass", erklärte er kürzlich. In seinen Läden seien keine schlechten oder verdorbenen Lebensmittel verarbeitet oder in Umlauf gebracht worden.
Reichert machte im vergangenen Jahr unter anderem auch Schlagzeilen mit einem Disput mit einem Mitarbeiter einer Security-Firma.
Der Münchner Wirtschaftsreferent und Wiesn-Chef Clemens Baumgärtner (46, CSU) hatte daraufhin deutlich auf die entsprechende Vorbildfunktion der Wiesn-Wirte verwiesen. "Ich habe Probleme damit, dem Münchner Bürger zu erklären, dass er sich auf der Wiesn anständig zu verhalten hat, wenn ein Wiesn-Wirt sich an diese Regeln nicht hält."
Titelfoto: Lennart Preiss/dpa