Nach tödlichem Raser-Unfall mehr als acht Jahre Haft gefordert
Ingolstadt - Knapp vier Jahre nach einem tödlichen Raser-Unfall auf der Autobahn 9 bei Ingolstadt hat die Staatsanwaltschaft am Mittwoch für den Fahrer acht Jahre und zwei Monate Gefängnis verlangt.
Wie ein Sprecher des Ingolstädter Landgerichts sagte, sprachen sich die Verteidiger hingegen nur für eine maximal zweijährige Haftstrafe auf Bewährung aus. Die Strafkammer will das Urteil an diesem Freitag verkünden.
Der heute 26 Jahre alte Mann war bereits zu einer Gefängnisstrafe von dreieinhalb Jahren wegen eines verbotenen Kraftfahrzeugrennens mit Todesfolge verurteilt worden.
Der Bundesgerichtshof (BGH) hob das Urteil allerdings auf und verwies es zur neuen Verhandlung nach Ingolstadt zurück.
Das damalige Geschehen auf der A9 steht durch die BGH-Entscheidung bereits fest, in dem neuen Prozess muss nun die Strafe für den deutschen Autofahrer neu festgelegt werden.
Er hatte seinen Sportwagen auf 575 PS getunt. Mit dem etwa 330 Kilometer pro Stunde schnellen Rennwagen hätte er auf öffentlichen Straßen nicht fahren dürfen.
Mit mindestens 233 Sachen im Hunderter-Bereich
Im Oktober 2019 fuhr der Mann trotzdem auf der Fernstraße mit mindestens 233 Kilometern pro Stunde in einem Bereich, in dem zu dieser Zeit maximal Tempo 100 erlaubt war.
Als ein Wagen vor ihm die Spur wechselte, raste der Angeklagte trotz Vollbremsung ins Heck des anderen Autos. Der 22-Jährige im vorausfahrenden Auto starb. Die Staatsanwaltschaft wertet den Raser-Unfall als Totschlag.
Der Nebenkläger-Anwalt, der den Vater des toten jungen Mannes vertritt, schloss sich an und verlangte mindestens fünf Jahre Haft. Die Verteidiger hingegen sehen nur eine fahrlässige Tötung.
Titelfoto: 123Rf/olegdudko