Halloween in München: Davor warnt die Polizei in der Gruselnacht

München - Die Nacht vor Allerheiligen, All Hallows' Eve oder kurz: "Halloween". Am 31. Oktober streifen nachts gruselige Gestalten – also Kostümierte – durch die Straßen und Gassen. Auch in München.

An Halloween feiern (nicht nur) Kinder den Spaß am Gruseln. Doch ein paar Regeln müssen eingehalten werden.
An Halloween feiern (nicht nur) Kinder den Spaß am Gruseln. Doch ein paar Regeln müssen eingehalten werden.  © 123rf/tverdohlib

Aus diesem Grund hat die Polizei in der Landeshauptstadt – stellvertretend für ganz Bayern und Deutschland – die Gelegenheit genutzt, an ein paar Regeln zu erinnern.

"Beispielsweise das Bedrohen von Personen, das Anzünden von Müllcontainern, das Beschmieren von Hauswänden oder auch Verkehrsschildern" seien keine harmlosen Streiche, erinnern die Ordnungshüter.

Sobald "Leib und Leben von Personen" oder "das Eigentum von anderen" gefährdet werden, wird aus dem spaßigen Fest ein Fall für die Justiz.

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Das Halloween-Fest geht auf einen über 2000 Jahre alten, keltischen – später christlichen – Brauch zurück, verbreitete sich über die irischen Auswanderer in den USA und kam in bekannter Form zurück nach Europa.

Aus dem ursprünglichen Schutzritual – böse Geister vertreiben oder sich "unter sie zu mischen" – ist heutzutage ein Spaßfaktor vor der tristen Jahreszeit geworden.

Vor allem Kinder freut es, von Haus zu Haus zu ziehen, um "Süßes oder (es gibt) Saures" zu skandieren.

Der Kürbis verrät, wer bei dem Spaß mitmacht

Oberste Regel: Nur, wer vor seinem Haus (soweit möglich) einen geschnitzten Kürbis aufgestellt hat, zeigt seine Bereitschaft zur Teilnahme an der Süßigkeiten-Jagd.

Wer jedoch mitmacht und nichts herausrücken möchte, muss den Zorn von Tausenden toten Seelen befürchten – oder alternativ einen Streich. Und genau hier sollte alles im Rahmen bleiben.

Darum gilt: Straftaten und Gefahrensituationen vermeiden, dann werden auch die Beamten nicht zu gruselig.

Titelfoto: 123rf/tverdohlib

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