Kein Zurück nach Gerichtsentscheidung: München plant Diesel-Fahrverbote

München - Die Stadt München plant nach einer finalen Niederlage vor Gericht nun doch eine Verschärfung des Diesel-Fahrverbots für die bayerische Landeshauptstadt.

Eine Verschärfung des Diesel-Fahrverbots für München scheint nach einem Gerichtsurteil nun unumgänglich. (Symbolbild)  © Marijan Murat/dpa

Das städtische Referat für Klima- und Umweltschutz empfiehlt ein streckenbezogenes Fahrverbot für Diesel-5-Fahrzeuge, das auf dem Teilstück der Landshuter Allee gelten soll.

In dem Bereich werden die Grenzwerte für Stickstoffdioxid überschritten, wie aus der entsprechenden Beschlussvorlage für das Stadtratsplenum am 27. November hervorgeht.

Damit wäre ein generelles Fahrverbot für Diesel-Fahrzeuge der Schadstoffklasse Euro 5 auf dem gesamten Mittleren Ring und in der Münchner Innenstadt zunächst vom Tisch.

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Seit Jahren fordern Umweltschützer bessere Luft in München – und die entsprechende Einhaltung des Luftreinhalteplans für die Landeshauptstadt.

Denn vor allem an der Landshuter Allee, einem Teilstück des viel befahrenen, autobahnähnlichen Mittleren Rings, werden Stickstoffdioxid-Grenzwerte regelmäßig überschritten.

Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) und der ökologische Verkehrsclub VCD verlangen darum schon seit Jahren, das in München geltende Diesel-Fahrverbot zu verschärfen und auf Diesel-Fahrzeuge der Schadstoffklasse Euro 5 auszuweiten.

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Eine richterliche Klatsche für die Stadt nach der anderen

Mit zahlreichen Maßnahmen hat die Stadt München bereits versucht, die zu hohen Stickstoffdioxid-Werte in den Griff zu bekommen. (Symbolbild)  © Sven Hoppe/dpa

Dafür zogen sie auch durch alle Instanzen gegen die Stadt vor Gericht – mit Erfolg.

Es gab eine juristische Klatsche für die Stadt nach der anderen: Zuletzt wies das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig im Oktober eine Nichtzulassungsbeschwerde der Stadt München zurück.

Damit wurde ein von DUH und VCD erkämpftes Urteil rechtskräftig, wonach schnelle Maßnahmen ergriffen werden müssen, die sicher zu einer deutlichen Unterschreitung der Grenzwerte für das giftige Abgas Stickstoffdioxid (NO2) führen.

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Es entsteht vor allem im Straßenverkehr, kann Atemwegsbeschwerden auslösen und ebenso wie Feinstaub im Zusammenhang mit einer Vielzahl von Erkrankungen der Lunge und des Herz-Kreislaufsystems stehen.

Zuletzt hatte die Stadt versucht, mit Tempo-30-Zonen gegen die zu hohen Stickstoffdioxid-Werte anzukämpfen, um ein verschärftes Fahrverbot zu umgehen.

Das Vorgehen hatte heftige Kritik von Umweltschützern hervorgerufen – und nach der jüngsten Gerichtsentscheidung dürfte nun auch der Stadt klar sein, dass das bisherige Vorgehen nicht ausreicht.

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