Debatte um Coronavirus-Bußgelder: Holetschek weist Kritik von SPD und FW zurück
München - In der Debatte um die Rückzahlung von unberechtigt verhängten Coronavirus-Bußgeldern in Bayern hat Gesundheitsminister Klaus Holetschek (58) den CSU-Koalitionspartner Freie Wähler (FW) und die SPD massiv kritisiert.
"Die Forderung, alle Corona-Bußgelder im Zusammenhang mit Ausgangsbeschränkungen zurückzuzahlen, zeugt von großer Unkenntnis. Denn das Bundesverwaltungsgericht hat gerade nicht geurteilt, dass zur Bekämpfung einer Pandemie Ausgangsbeschränkungen generell unzulässig sind", sagte der CSU-Politiker am Montag der Deutschen Presse-Agentur in München.
Der Freistaat orientiere sich - anders als von den Kritikern behauptet - eng am Urteil des Gerichts.
Es wäre zudem ein falsches Signal, auch jene Bußgelder zurückzuzahlen, die im Sinne der Rechtsprechung berechtigterweise verhängt wurden, etwa wenn jemand Corona-Partys gefeiert und damit andere Menschen gefährdet habe.
Hintergrund der Debatte ist ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts, wonach Bußgelder wegen des Verlassens der Wohnung "zum Verweilen im Freien alleine oder ausschließlich mit Angehörigen des eigenen Hausstandes erlassen" unrechtmäßig waren - dabei geht es aber nur um den Zeitraum zwischen dem 1. und dem 19. April 2020.
Gesundheitsminister Klaus Holetschek fordert in Debatte mehr Sachlichkeit
Der Freistaat hatte daraufhin angekündigt, die Bußgelder sollten bei den jeweiligen Anträgen der Betroffenen zurückerstattet werden.
In einem Bericht von BR24 hatten dies unter anderem SPD-Landeschef Florian von Brunn (54) und die Generalsekretärin der Freien Wähler, Susann Enders (56), kritisiert. Sie forderten eine Rückzahlung unrechtmäßig erhobener Bußgelder.
Holetschek forderte Enders zu mehr Sachlichkeit auf. Die getätigte Behauptung sei falsch, es gebe beim Gesundheitsministerium eine "große Zurückhaltung" bei der wichtigen Aufarbeitung.
"Das Gegenteil ist der Fall. Wir haben unmittelbar mit dem Erlass von Corona-Schutzmaßnahmen damit begonnen, deren Wirkung kritisch zu hinterfragen", sagte Holetschek entsprechend.
Gerade zu Pandemiebeginn habe es aber nur wenige gesicherte Erkenntnisse über das Virus und dessen Verbreitung gegeben.
Mit Blick auf Bußgelder, die schon Ende März - also während der vorläufigen Ausgangsbeschränkung durch die Allgemeinverfügung - verhängt worden seien, sagte er, auch hier könne eine Einzelfallprüfung erwogen werden.
Titelfoto: Karl-Josef Hildenbrand/dpa