Das ändert sich bei der Hundesteuer in München

München - Assistenz- und Tierheimhunde profitieren in Zukunft in der bayerischen Landeshauptstadt von steuerlichen Erleichterungen.

Wer sich einen Assistenzhund zertifizieren lässt, wird in München künftig von der Hundesteuer befreit. Ob das auch für diese drei Grazien gilt?  © Ursula Düren/dpa

Der Stadtrat hat am Mittwoch beschlossen, die Steuerbefreiung von Assistenzhunden zu vereinfachen.

"Mit der Einführung der bundesweit geltenden Assistenzhundeverordnung (AHundV) wurden klare Standards für die Ausbildung und Prüfung von Assistenzhunden geschaffen", teilte das Rathaus mit.

Hunde, die gemäß der AHundV zertifiziert sind, können in München künftig unkompliziert von der Hundesteuer befreit werden. Dafür müssen Antragstellende nur noch den standardisierten Assistenzhundeausweis vorlegen.

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Damit wird der Verwaltungsaufwand erheblich reduziert und zudem die Privatsphäre der Betroffenen geschützt, die keine sensiblen Daten mehr preisgeben müssen.

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Steuerbefreiung für Hunde aus dem Tierheim auf zwei Jahre ausgeweitet

Wer einen Hund aus dem Tierheim adoptiert, muss in München zwei Jahre lang keine Hundesteuer zahlen.  © Andreas Arnold/dpa

Außerdem beschloss der Stadtrat, die Steuerbefreiung für Tierheimhunde auf zwei Jahre zu verlängern. Bisher wurde Haltern nur ein Jahr erlassen.

Eine vollständige Befreiung von der Hundesteuer sei nicht möglich, "da diese eine stärkere Lenkungswirkung entfalten würde und damit höheren rechtlichen Anforderungen unterliegt", argumentiert der Stadtrat.

Eine Adoption aus dem Tierheim soll durch die Ausweitung der Steuerbefreiung auf zwei Jahre attraktiver werden.

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"Diese Maßnahmen sollen Menschen mit Behinderungen sowie Bürgerinnen und Bürger entlasten, die Hunden aus dem Tierheim ein neues Zuhause geben. Gleichzeitig fördern wir die Qualität der Hundeausbildung und das Tierwohl", erklärt Stadtkämmerer Christoph Frey den Beschluss.

In München zahlen Halter pro Jahr 100 Euro Hundesteuer. Für sogenannte "Listenhunde" werden 800 Euro im Jahr fällig.

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