Mann gibt geerbte Waffen bei Polizei ab und hat jetzt Strafverfahren am Hals

Sulzbach-Rosenberg - Das Richtige zu tun, kann einem manchmal Probleme einhandeln, wenn man es nicht richtig macht. Das musste ein Mann aus Amberg nun lernen.

Weil der Mann (40) keine Genehmigung hatte, die Waffen (in dem Fall zur Polizei) zu transportieren, hat er nun Ärger am Hals. (Symbolbild)
Weil der Mann (40) keine Genehmigung hatte, die Waffen (in dem Fall zur Polizei) zu transportieren, hat er nun Ärger am Hals. (Symbolbild)  © 123rf/foottoo

Der 40-Jährige hat nun ein Strafverfahren am Hals, weil er Waffen bei der Polizei in Sulzbach-Rosenberg im Oberpfälzer Landkreis Amberg-Sulzbach abgegeben hat.

Es handelte sich um zwei Kleinkalibergewehre, die der Mann von seinem Vater geerbt hat.

Diese hatte er laut Polizeiangaben im Elternhaus entdeckt und wollte sie den Ordnungshütern übergeben.

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So weit, so vorbildlich. Allerdings macht ihm nun ein Sachverhalt Probleme: Der 40-Jährige hatte selbst weder einen Waffenschein noch eine Einzelerlaubnis.

Damit fehlte ihm die Genehmigung, die beiden Gewehre selbst zu transportieren - was ihm nicht bewusst war.

Die Folge: Ein Verfahren wegen des Verstoßes gegen das Waffengesetz wurde eingeleitet.

Titelfoto: 123rf/foottoo

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