Mäuse an Böller gebunden und gesprengt? 1000 Euro Belohnung auf Tierquäler ausgesetzt
München/Stuttgart - Zwischen den Silvester-Abfällen im Münchner Stadtteil Maxvorstadt sind drei kleine Mäuse entdeckt worden, die mutmaßlich an Böller gebunden und gesprengt wurden.
Zumindest deutet vieles darauf hin, dass einer oder mehrere Unbekannte die kleinen Nager bewusst "gesprengt" haben.
Die Tiere hatten Klebestreifen an sich und bluteten aus der Nase. Für die Tierschutzorganisation "PETA" scheinen die Indizien klar auf eine sehr grausame Art von Tiermisshandlung hinzudeuten.
"Bei den mindestens drei betroffenen Tieren handelt es sich um Farbmäuse, die gewöhnlich als sogenannte Haustiere gehalten werden", heißt es in einem Statement der Tierschützer. Sie erstatteten Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft.
Darüber hinaus wollen die Aktivisten mit Hauptsitz in Stuttgart mögliche Zeugen motivieren, sich bei ihnen oder der Polizei zu melden.
Dafür wurde inzwischen auch eine Belohnung ausgesetzt: "Um den Fall aufzuklären, setzt PETA nun eine Belohnung in Höhe von 1000 Euro für Hinweise aus, die zur rechtskräftigen Verurteilung der tatverantwortlichen Person oder Personen führen."
"Tiere müssen einen extrem schmerzhaften Tod gestorben sein"
Dies kann auch anonym passieren. "Hätte man Hunde oder Katzen derart misshandelt, wäre der Aufschrei in der Gesellschaft riesig", wird die Fachreferentin für Tierische Mitbewohner, Jana Hoger, zitiert.
Sie berichtet, dass jedes Jahr aufs Neue verschiedene Meldungen über Tierquälereien im Zusammenhang mit Silvesterknallern bei der Organisation eingehen: "Jahr für Jahr erreichen uns Fälle, bei denen Tiere absichtlich in die Luft gesprengt werden." Hoger ist sich sicher: "Die Tiere müssen einen extrem schmerzhaften Tod gestorben sein."
Aufmerksam wurden die Tierschützer auf den mutmaßlichen Fall der Tierquälerei durch eine Whistleblower-Meldung. Demnach seien die drei toten Mäuse am Neujahrstag in München auf der Straße aufgefunden worden. Tierquälerei kann mit einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren geahndet werden.
Titelfoto: Montage: privat/PETA Deutschland e.V. (2)