Erneute Kinderporno-Razzia innerhalb von zwei Tagen: 31 Münchner Wohnungen im Visier
Erding/München - Am Donnerstag sind in und um München 31 Wohnungen wegen des Verdachts auf kinderpornografisches Material durchsucht worden.
Es ist die zweite größere Razzia in diesem Kontext innerhalb dieser Woche in Oberbayern.
Erst am Dienstag - also zwei Tage zuvor - wurden elf Wohnungen in den Landkreisen Erding, Freising und Ebersberg durchsucht.
Bei den Tatverdächtigen im Alter zwischen 16 und 60 Jahren seien laut Angaben über 700 Datenträger sichergestellt worden.
In zwei Fällen seien die mutmaßlichen Täter gerade dabei gewesen, derartige Dateien aus dem Internet herunterzuladen, als die Beamten anklopften.
Nun wurde der Bereich um die Landeshauptstadt ins Visier genommen. Die rund 50 Einsatzkräfte hätten dabei zahlreiche Mobiltelefone und elektronische Speichermedien bei den 31 Männern und Jugendlichen zwischen 17 und 65 Jahren sichergestellt.
Das Polizeipräsidium München spricht von einem "Schlag gegen Kinderpornografie". Teilweise stehen die mutmaßlichen Täter im Verdacht, die Daten nicht nur besessen, sondern auch verbreitet zu haben.
Internationale Zusammenarbeit führt zu den Verdächtigen
"Zusammenhänge und für die jeweiligen Tathandlungen relevante Verbindungen zwischen den einzelnen Tatverdächtigen sind nach dem momentanen Ermittlungsstand nicht bekannt", teilte die Polizei am Freitag mit.
Die Durchsuchungen hätten "in den frühen Morgenstunden" stattgefunden. Aufmerksam wurden die Beamten auf die jeweiligen Vorfälle durch internationale Zusammenarbeit.
"Provider in den USA sind wegen eines US-Bundesgesetzes verpflichtet, dort bekannt gewordene strafrechtlich relevante Sachverhalte an die Organisation 'National Center For Missing and Exploited Children' (NCMEC) weiterzuleiten", heißt es. "Diese Hinweise werden an die für die weiteren Ermittlungen zuständigen Behörden in den USA und im Ausland weitergeleitet."
Alle 31 Tatverdächtigen seien nach Durchführung der polizeilichen Maßnahmen wieder entlassen worden. Ihre Speichergeräte werden nun ausgelesen und die Informationen anschließend an die Staatsanwaltschaft übermittelt.
Im Falle einer Verurteilung drohen zwischen einem und fünf Jahren Freiheitsstrafe.
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