"Jederzeit und ohne Anlass": Mehr Kontrollen auf Weihnachtsmärkten!

Magdeburg - Weihnachtsmärkte und öffentliche Veranstaltungen in Sachsen-Anhalt sollen sicherer werden. Besucherinnen und Besucher dürfen keinerlei Waffen und Messer mit auf die Märkte nehmen.

Die Polizei will die Kontrollen auf Weihnachtsmärkten verstärken.
Die Polizei will die Kontrollen auf Weihnachtsmärkten verstärken.  © Andreas Arnold/dpa

Um das Verbot durchzusetzen, darf die Polizei die Menschen jederzeit und ohne bestimmten Anlass kontrollieren, teilte die Staatskanzlei in Magdeburg mit.

"Insbesondere an den Hauptzugängen der Weihnachtsmärkte wird es zu solchen Kontrollen kommen", hieß es. Entsprechende waffenrechtliche Verordnungen beschloss das Kabinett in Magdeburg. Damit werden bundesweite Änderungen im Waffenrecht umgesetzt.

"Jede Bürgerin und jeder Bürger muss damit rechnen, dass Taschen oder Rucksäcke ohne besonderen Anlass kontrolliert werden. Bitte haben Sie Verständnis für diese Kontrollen.

Verstärkte Polizeipräsenz auf Weihnachtsmärkten in Sachsen-Anhalt
Weihnachtsmärkte Magdeburg Verstärkte Polizeipräsenz auf Weihnachtsmärkten in Sachsen-Anhalt

"Sie dienen der Sicherheit von uns allen", erklärte Innenministerin Tamara Zieschang (54, CDU). Die Landespolizei werde auf den bevorstehenden Weihnachtsmärkten sichtbar Präsenz zeigen.

Auch die Wintermärkte, die teilweise eher als die Weihnachtsmärkte beginnen, seien von der neuen Verordnung betroffen, sagte ein Regierungssprecher nach der Kabinettssitzung in Magdeburg.

Kontrollen gegen Waffen und Messer auf Weihnachtsmärkten - auch andere Veranstaltungen betroffen

Innenministerin Tamara Zieschang (54, CDU) begrüßt die zusätzlichen Kontrollen.
Innenministerin Tamara Zieschang (54, CDU) begrüßt die zusätzlichen Kontrollen.  © Christoph Soeder/dpa

Er verwies zudem auf geregelte Ausnahmen, etwa wenn man an einem Stand sei und Essen zu sich nehme oder ein Messer auf einem Weihnachtsmarkt kaufe und sich dieses in der Originalverpackung befinde.

Die Neufassung des Waffengesetzes erweitert das bereits bestehende Waffenverbot auf Messer aller Art bei allen öffentlichen Vergnügungen, Volksfesten, Sportveranstaltungen, Messen, Ausstellungen, Märkten oder anderen öffentlichen Veranstaltungen, hieß es weiter.

Auch wenn für die Teilnahme ein Eintrittsgeld zu entrichten sei, gelten die neuen Regelungen.

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Das betreffe auch Theater, Kinos, Diskotheken und Tanzveranstaltungen.

Titelfoto: Andreas Arnold/dpa

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