Von Iris Leithold
Schwerin - Der mutmaßliche Täter des Anschlags auf dem Magdeburger Weihnachtsmarkt lebte einige Jahre in Mecklenburg-Vorpommern. Dort fiel er wiederholt negativ auf.
Im Jahr 2013 wurde er vom Amtsgericht Rostock zu 90 Tagessätzen wegen Störung des öffentlichen Friedens durch die Androhung von Straftaten verurteilt, wie Landesinnenminister Christian Pegel (50, SPD) bei einer Pressekonferenz in Schwerin sagte. Zuvor hatte der "Spiegel" über das Urteil berichtet.
Dem Minister zufolge hat der heute 50-jährige Taleb A. von 2011 bis Anfang 2016 in Mecklenburg-Vorpommern gelebt und in Stralsund Teile seiner Facharzt-Ausbildung absolviert.
In einem Streit um die Anerkennung von Prüfungsleistungen habe er gegenüber Vertretern der Ärztekammer mit einer Tat gedroht, die internationale Beachtung bekommen werde. Dabei habe er auf den Anschlag beim Boston-Marathon verwiesen.
Im Zuge der Ermittlungen gab es laut Pegel auch eine Durchsuchung bei dem Mann. Es seien jedoch keine Hinweise auf eine reelle Anschlagsvorbereitung gefunden worden, ebenso keine islamistischen Bezüge.
"Im Gegenteil, er schien sich zu distanzieren und Gegenteiliges zu vertreten", sagte Pegel.
Attentäter von Magdeburg wurde wiederholt durch Drohungen auffällig
Im Januar 2014 habe Taleb A. bei einer Behörde in Stralsund Hilfe zum Lebensunterhalt beantragen wollen. Für den Fall, dass er die Hilfe nicht bekommt, soll er ebenfalls gedroht haben - unter anderem, sich umzubringen.
Daraufhin habe es eine Gefährderansprache der Polizei gegeben, berichtete Pegel. Der Mann sei auf Konsequenzen solcher Taten hingewiesen und ihm sei gesagt worden, dass man einen sehr viel genaueren Blick auf ihn haben werde.
Im Mai 2015 soll Taleb A. in einem Schreiben an Justizbehörden beleidigend geworden sein. Dabei habe der Mann aus Saudi-Arabien Bezug auf die Verurteilung von 2013 genommen.
In einer Petitionshotline einer Bundesbehörde habe er sich zudem im September 2015 beschwert, die betreffenden Richter von 2013 in Rostock seien Rassisten.
Er habe dabei Überlegungen angedroht, sich eine Pistole zu besorgen und im Zweifel Rache an den Richtern nehmen. Überdies soll er gesagt haben, das Grundgesetz sei per se ausländerfeindlich.
Taleb A. wurde nicht als Gefährder eingestuft
Als Gefährder sei der Mann aber nicht eingestuft worden, sagte Pegel. Dazu brauche man normalerweise Verdachtsmomente mit ideologischem Bezug. Diese hätten bei ihm nicht vorgelegen.
Der Minister erklärte, keine genaueren Informationen geben zu können, da nach dem Ablauf gesetzlicher Fristen viele Unterlagen bereits vernichtet seien.