Nicht auf Spielsucht kontrolliert: Stadt lässt zwei Spielhallen schließen
Magdeburg - Bei einer Kontrolle von zwei Spielhallen am vergangenen Freitag haben Kontrolleure der Stadt Magdeburg grobe Fehler aufgedeckt und die Einrichtungen schließen lassen.

"Glücksspiel kann süchtig machen" - so heißt es immer in der Werbung. Diesen und ähnliche Hinweise müssen Betreiber von Glücksspielen wie Lotto oder Online-Casino-Portalen laut Gesetz verwenden.
Denn seit 2001 ist Glücksspiel eine anerkannte gefährliche Suchtkrankheit.
Um Spielsüchtige vor weiteren gesundheitlichen und wirtschaftlichen Schäden zu bewahren, können Spieleinrichtungen, Familienangehörige und Behörden einen Eintrag in eine bundesweite Spielersperren-Datenbank erwirken.
Auch ein freiwilliger Eintrag ist durch einen einfachen Antrag möglich.
Spielhallenbetreiber sind deshalb dazu verpflichtet, jeden Gast zu kontrollieren, ob dieser in der Datenbank für Spielsüchtige eingetragen ist und müssen ihn gegebenenfalls des Hauses verweisen.
Verstöße über langen Zeitraum festgestellt

Sogar Gaststätten und Restaurants, die nur einen oder wenige Spielautomaten in ihren Räumen betreiben, müssen Personen vor dem Spielen auf einen Eintrag in der Datenbank überprüfen.
Wie das Ordnungsamt Magdeburg am heutigen Dienstag mitteilte, haben sich am Freitag über einen längeren Zeitraum zwei Spielhallen nicht daran gehalten.
Sie mussten deshalb zwangsweise schließen.
Der laufende Spielbetrieb wurde eingestellt und beide Einrichtungen durch Verwaltungsvollzugsbeamte sichergestellt.
Aufgrund dieser Erfahrungen plant das Ordnungsamt nun, regelmäßiger solche Kontrollen durchzuführen und bei entdeckten Verstößen anschließend durchzugreifen.
Titelfoto: Oliver Berg/dpa