Nach Anschlag in Magdeburg: Justizminister Wissing will Betroffene unterstützen!

Berlin/Magdeburg - Die Bundesregierung will dafür sorgen, dass die Verletzten und die Familien der Getöteten beim Anschlag auf den Weihnachtsmarkt in Magdeburg finanzielle Unterstützung erhalten - unabhängig vom Motiv des Täters.

Minister Volker Wissing (54) ist der Ansicht, dass den Opfern des Magdeburger Anschlags dieselbe finanzielle Unterstützung zusteht wie Opfern von Terrorangriffen.  © Kay Nietfeld/dpa

"Unser Staat muss den Betroffenen zur Seite stehen", sagt Bundesjustizminister Volker Wissing (54) der Deutschen Presse-Agentur.

Dabei sollte es keinen Unterschied machen, ob die Schreckenstat von Magdeburg am Ende als terroristische Tat eingestuft werde oder nicht, betont der parteilose Minister.

Um zu erreichen, dass die Betroffenen die gleiche finanzielle Unterstützung erhalten, wie sie Opfern von Terrorangriffen zusteht, werde die Bundesregierung schon bald an den Bundestag herantreten, dem die Bewilligung von Haushaltsmitteln obliege.

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Ein 50-Jähriger war kurz vor Weihnachten mit einem Auto über den Magdeburger Weihnachtsmarkt gerast. Ums Leben kamen dabei ein neunjähriger Junge sowie fünf Frauen im Alter von 45 bis 75 Jahren. Zudem gab es knapp 300 Verletzte.

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Tatmotiv ist noch Gegenstand von Ermittlungen

Attentäter Taleb A. (50) raste am 20. Dezember 2024 auf dem Magdeburger Weihnachtsmarkt in die Menschenmengen.  © Heiko Rebsch/dpa

Das genaue Motiv ist bisher unklar und auch, ob der aus Saudi-Arabien stammende Mann psychisch krank ist.

Opfer terroristischer und extremistischer Taten können beim Bundesamt für Justiz eine sogenannte Härteleistung beantragen.

Diese finanzielle Hilfe wird als Signal der Solidarität mit den Opfern gewährt und soll den Betroffenen möglichst rasch zukommen.

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In der Richtlinie zur Zahlung dieser Härteleistungen heißt es: "Für die Bewilligung von Härteleistungen ist nicht erforderlich, dass die Opfer bedürftig sind."

Der Bundesopferbeauftragte, Roland Weber, geht nach dem Anschlag von mehr als 531 Betroffenen aus. Als Betroffene gelten Personen, die durch die Tat Angehörige verloren haben, verletzt wurden oder sich im Einwirkungsbereich des Täters aufgehalten haben.

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