Überwachte "Gefährder" in Sachsen-Anhalt: Warum gehörte Magdeburg-Täter Taleb A. nicht dazu?
Von Christopher Kissmann
Magdeburg - In Sachsen-Anhalt hat die Polizei aktuell weniger als zehn Menschen als sogenannte Gefährder eingestuft.

Das teilte das Innenministerium auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur mit.
"Gefährder" sind Menschen, bei denen es konkrete Anhaltspunkte gibt, dass sie politisch motivierte Straftaten von erheblicher Bedeutung begehen werden.
Zu ihnen können etwa Islamisten oder Rechtsextremisten zählen. Terroristische Straftaten stellen dabei laut dem Bundeskriminalamt die extremste Ausprägung dar.
"Gefährder" können eng überwacht werden, beispielsweise mit einer Fußfessel, offenen oder verdeckten Observationen.
Zudem werden Analysen und Fallkonferenzen durchgeführt.
Warum war der Magdeburg-Täter kein "Gefährder"?

Taleb A., der beim Anschlag auf den Magdeburger Weihnachtsmarkt im Dezember sechs Menschen getötet und mehr als 300 verletzt hat, war dagegen nicht als "Gefährder" eingestuft.
"Die polizeifachlichen Voraussetzungen lagen dafür nach gegenwärtigem Kenntnisstand zu keinem Zeitpunkt vor", teilte das Innenministerium mit.
Die Sicherheitsbehörden hatten demnach keine konkreten Hinweise auf drohende politisch motivierte Straftaten von erheblicher Bedeutung.
Die Polizei hatte zwar bei Taleb A. im Oktober 2024 eine Gefährderansprache vorgenommen - diese Maßnahme hat jedoch nichts mit einer Einstufung als "Gefährder" zu tun, auch wenn ähnliche Begriffe verwendet werden.
Hintergrund der Gefährderansprache war, dass Taleb A. seinen Rechtsanwalt sowie dessen Familie und Kanzleimitarbeiter bedroht hatte.
Allein im Jahr 2024 hat die Polizei Sachsen-Anhalt rund 6500 Gefährderansprachen durchgeführt.
Titelfoto: IMAGO/Hanno Bode