Keine Auskunft über Magdeburg-Anschlag gegeben? Jetzt entscheidet das Gericht
Magdeburg - Nach dem Anschlag auf den Magdeburger Weihnachtsmarkt war das mediale Interesse groß. Jetzt kommt ein interessanter Fall ans Licht, der vor Gericht behandelt wurde: Die Stadt hat einem Nachrichtensender keine Auskunft gegeben - und das war rechtswidrig.

"Welt" hat demnach Anfrage an die Stadt und die Betreiber des Weihnachtsmarktes gestellt, ob es denn Lücken im Sicherheitskonzept gegeben habe. Eine Antwort erhielt das Portal darauf nicht.
Die Stadt Magdeburg begründete diese Entscheidung damit, dass einerseits derzeit Anzeigen gegen Mitarbeiter laufen würden und sie zudem mit "verbalen und nonverbalen Angriffen" zu kämpfen hätten.
Aufgrund der aktuell laufenden Ermittlungen sollte keine Auskunft gegeben werden, da man eine mögliche Vorverurteilung vermeiden wolle.
Mit diesem Sachverhalt zog "Welt" vor das Magdeburger Verwaltungsgericht - und bekam Recht! Die Beschlüsse von Mitte Februar sind inzwischen rechtskräftig, berichtet die "Volksstimme".
Verwaltungsgericht: Auskunft über Magdeburg-Anschlag zu verweigern, ist rechtswidrig

In der Begründung des Gerichts steht, dass es sich bei den erfragten Informationen um solche handele, die der Stadt und den Weihnachtsmarktbetreibern vorliegen müssten.
Auch sieht das Gericht nicht, wie Medien-Auskunft "die Gefahr einer Vereitelung, Erschwerung, Verzögerung oder Gefährdung des Ermittlungsverfahrens" nach sich ziehen könnte, zitiert das Blatt.
Letztlich wurde die Entscheidung mit dem großen öffentlichen Interesse, was nach der Todesfahrt vorlag, und dem Gegenwartsbezug begründet.
Am 20. Dezember raste der 50-jährige Taleb A. mit einem Mietwagen in die Menschenmenge auf dem Magdeburger Weihnachtsmarkt. Sechs Menschen kamen dabei ums Leben, knapp 300 wurden verletzt.
Titelfoto: Bildmontage: Hendrik Schmidt/dpa, Jens Wolf/dpa