Illegale Leichenöffnung? Staatsanwaltschaft ermittelt gegen Magdeburger Klinik

Magdeburg - Das Gesundheitsamt hatte den Verdacht, dass es an einer Magdeburger Klinik zu einer unzulässigen Obduktion gekommen sein soll. Nun schaltete das Amt die Staatsanwaltschaft ein.

Wurden in einer Magdeburger Klinik illegal Leichen geöffnet? Das soll die Staatsanwaltschaft nun herausfinden. (Symbolbild)
Wurden in einer Magdeburger Klinik illegal Leichen geöffnet? Das soll die Staatsanwaltschaft nun herausfinden. (Symbolbild)  © 123RF/bialasiewicz

Wie die Volksstimme aufgedeckt hatte, wird derzeit dem Fall nachgegangen, ob am städtischen Klinikum eine Leiche geöffnet wurde, ohne dass dafür das Einverständnis des Toten oder seiner Angehörigen eingeholt wurde.

Eine solche Störung der Totenruhe sei eine Ordnungswidrigkeit und demnach strafbar, erklärte Oberstaatsanwalt Baumgarten.

Das Gesundheitsamt hatte Zweifel an der Rechtmäßigkeit einiger Vorgänge im Klinikum gehabt und aufgrund dessen bereits im November die Staatsanwaltschaft eingeschaltet.

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Um rechtmäßig den Körper einer toten Person öffnen zu können, benötige man entweder die Erklärung des Toten oder seiner Angehörigen, ebenso kann ein Gericht zur Klärung der Todesursache oder weiterer rechtlichen Interessen eine Obduktion anordnen.

Ob diese Bedingungen erfüllt waren, wird derzeit ermittelt.

Das Magdeburger Klinikum äußerte sich bislang nicht zu den Vorwürfen.

Titelfoto: 123RF/bialasiewicz

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