"Hitlergruß" am Hauptbahnhof: Gesuchter Mann mit Hausverbot legt sich mit Polizisten an
Magdeburg - Auf dem Hauptbahnhof in Magdeburg ging der Polizei ein gesuchter Mann ins Netz, der vor Ort direkt für weitere Einträge in seiner Strafakte sorgte.
Am Freitagmorgen entschied sich eine Streife der Bundespolizei einen 33 Jahre alten Mann zu kontrollieren. Diesem war aus der Ferne bereits anzusehen, unter dem Einfluss von Alkohol zu stehen, teilte ein Sprecher am Sonntag mit.
Eine Überprüfung seiner Personalien ergab, dass die Staatsanwaltschaft Magdeburg den derzeitigen Aufenthaltsort des Polen suchte. Zudem habe er bereits in der Vergangenheit Hausverbot für das Gelände des Hauptbahnhofes erhalten.
Anschließend wurde die Staatsanwaltschaft über den Aufenthaltsort des 33-Jährigen informiert und dieser des Platzes verwiesen.
Doch keine 20 Minuten später sorgte der Mann für einen weiteren Einsatz. Mehrere Zeugen meldeten sich, dass dieser mehrmals vor dem Eingang des Hauptbahnhofes den "Hitlergruß" gezeigt haben soll.
Beim Eintreffen der Bundespolizisten konnten sie den Mann grölend auffinden. Kurzerhand nahmen sie ihn mit auf die Dienststelle.
Rechte Parolen auf der Dienststelle und in der Zelle
Während der weiteren Maßnahmen auf der Dienststelle wurde unter anderem ein Atemalkoholtest durchgeführt. Das Gerät bescheinigte dem 33-Jährigen einen Wert von 1,7 Promille.
Als ihm seine Straftaten erläutert wurde, habe der Mann die Beherrschung verloren, teilte die Bundespolizeiinspektion Magdeburg mit.
Nachdem er versucht habe zu flüchten, mussten ihn die Polizisten zu Boden bringen und fesseln. Gegen diese Maßnahmen sei der Beschuldigte aggressiv und wehrhaft aufgetreten.
Als es für ihn in eine Zelle ging, habe der Betrunkene weiter getobt. Neben Beleidigungen gegenüber den Einsatzkräften seien außerdem weitere rechtsradikale Parolen gefallen.
Ein hinzugerufener Notarzt sah jedoch keinen medizinischen Notfall, sodass der 33-Jährige nach rund zwei Stunden der Landespolizei übergeben wurde.
Gegen ihn wird jetzt wegen Hausfriedensbruch, Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen, Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte sowie Beleidigung ermittelt.
Titelfoto: Jens Kalaene/dpa-Zentralbild/dpa