Generalbundesanwalt: Todesfahrt in Magdeburg war kein Terrorismus, sondern Amoklauf

Von Nico Pointner

Magdeburg/Stuttgart - Für Ermittlungen der Bundesanwaltschaft fehlt dem Anschlag auf dem Magdeburger Weihnachtsmarkt nach Worten von Generalbundesanwalt Jens Rommel (52) der "spezifische Staatsschutzhintergrund".

Laut Generalbundesanwalt Jens Rommel (52) erfüllt der Magdeburger Anschlag nicht die Kriterien für die Übernahme durch seine Behörde.
Laut Generalbundesanwalt Jens Rommel (52) erfüllt der Magdeburger Anschlag nicht die Kriterien für die Übernahme durch seine Behörde.  © Uli Deck/dpa

Zwar habe der Beschuldigte viele Kontakte mit staatlichen Stellen gehabt, aber er habe eben auch mit ganz vielen anderen Stellen und Personen im Clinch gelegen, sagte Rommel im SWR.

Daher dürfte die Tat eher den Charakter einer "Amokfahrt aus persönlicher Frustration" haben als den Charakter einer terroristischen Tat gegen die Bundesrepublik oder die freiheitlich-demokratische Grundordnung.

Die Bedrohungen gegen staatliche Einrichtungen habe der Beschuldigte alle nicht umgesetzt, so Rommel weiter. Und die Tat richte sich gegen einen Weihnachtsmarkt, also keine staatliche Stelle.

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"Und sie steht eben auch nicht wie jetzt eine Demonstration oder eine Meinungsäußerung auf einem Marktplatz für unsere Art der politischen Willensbildung."

Rommel: Strafverfolgung ist Ländersache

Magdeburg und Umgebung zeigten große Anteilnahme nach der Todesfahrt.
Magdeburg und Umgebung zeigten große Anteilnahme nach der Todesfahrt.  © Isabelle Wiermann/TAG24

Kurz vor Heiligabend war ein Mann über den Weihnachtsmarkt in Magdeburg gerast. Sechs Menschen starben, darunter ein neunjähriger Junge. Fast 300 Menschen wurden verletzt.

Er verkenne nicht die Dimension des Anschlags von Magdeburg, sagte Rommel, und sicher habe die Tat eine besondere öffentliche Bedeutung.

Aber er sagte auch zu den Kriterien für die Übernahme durch seine Behörde: "Wir brauchen einen spezifischen Staatsschutzhintergrund. Das heißt, wir brauchen einen Angriff auf den Gesamtstaat oder auf unsere Verfassungsgrundsätze."

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Rommel verwies zudem darauf, dass die Strafverfolgung grundsätzlich Ländersache sei und er nur ausnahmsweise Ermittlungen übernehmen dürfe. Allein die Dimension der Tat reiche dafür nicht aus.

Bei der tödlichen Messerattacke in Solingen etwa sei der Täter an den Islamischen Staat angebunden gewesen, damit sei die Bundesanwaltschaft direkt zuständig gewesen.

Titelfoto: Bildmontage: Uli Deck/dpa, Isabelle Wiermann/TAG24

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